Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebzehnter Jahrgang. 1856. (17)

146 18556. 
XXVII. Bekanntmachung 
des Fürstl. Ministeriums, Abtheilung des Innern, vom 14. Mai 1856, die 
Ertheilung eines Privilegiums auf eine neu erfundene Kaffee-Präparations- 
Methode nebst Kaffee-Brenn-Apparat für Friedrich Gottwald Spangenberg zu 
Trachenberge bei Dresden betr. 
Auf Sr. Hochfürstl. Durchlaucht höchsten Befehl ist dem Friedrich Gottwald 
Spangenberg jetzt zu Trachenberge bei Dresden erbetenermaßen auf seine neue Erfin. 
dung einer Kaffee-Präparations Methode und eines Kassee-Brenn-Apparats nach Maß- 
habe der beim unterzeichneten Fürstl. Ministerium niedergelegten Beschreibung nebst 
Zeichnung, ohne daß jedoch Jemand in der Benutzung etwa schon bekannter Theile be- 
schränkt sein soll, ein Privilegium auf fünf nach einander folgende Jahre von heute ab 
für den Bereich des Fürstenthums Schwarzburg-Nudolstadt mit der Wirkung ertheilt 
worden, daß ohne seine Zustimmung Niemand befugt sein soll, diese Kaffee-Präpa- 
rations-Methode nebst Kaffee= Brenn-Apparat inden hiesigen Fürstl. Landen einzuführen 
und in Anwendung zu bringen. Dieses Privilegium ist jedoch alodann als erloschen zu 
betrachten, wenn die Ausführung und Anwendung der fragl. Erfindung in den hiesigen 
Landen nicht binnen Jahresfrist nachgewiesen wird. Auch wird die Neuheit und Eigen- 
thümlichkeit der Erfindung im Sinne der nach der Bekanntmachung des vormaligen 
Fürstl. Geheimeraths.Collegiums vom 12. April 1843 bei Ertheilung von Erfindungs- 
patenten in den Zollvereins-Staaten zu beobachtenden Grundsätze ausdrücklich voraus. 
gesetzt. 
Das unterzeichnete Fürstl. Ministerium macht solches zur allgemeinen Nachachlung 
hiermit öffentlich bekannt. 
Rudolstadt, den 24. Mai 1856. 
Färstl. Schwarzb. Ministerimn, Abth. des Innern. 
Scheidt. 
Berninger. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.