Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebzehnter Jahrgang. 1856. (17)

(62 1856. 
Bis dahin bleiben die Verträge Mexiko's mit der Krone Preußen vom 18. Februar 
1831 und mit der Krone Sachsen vom 4. Oktober desselben Jahres in Gültigkeit. 
Zu Urkuw dessen haben die oben genannten Bevollmächtigten den gegemwärtigen 
Vertrag unterschrieben und mit ihren Wappen untersiegelt in der Hauptstadt Mexiko, 
am zehenten Tage des Monats Juli des Jahres Eintausend achthundert fünf und 
fünfzig. 
(#g.) Emil Carl Heinrich Freiherr von Richthofen. 
(I. 8.) 
Cig.) Dr. Mannel Diez de Bonilla. 
(. S).
	        
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