Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebzehnter Jahrgang. 1856. (17)

1856. 2oi 
unterm 2. August d. J. eingetragen worden, worüber dieser Hypothekenschein ausge- 
fertigt wird. 
Nudolstadt, den . ... 
(L. S.) Fürstl. Schwarzb. Justizamt. 
G. 
Auf Grund der nachstehenden amtlichen Verhandlung: 
NRudolstadt, den 2. August 1857. 
Vor dem Fürstl. Justizamte erscheinen heute 
der Töpfermeister August Friedrich Schmidt allhier 
und 
dessen Ehefrau Caroline geb. Kraft 
und bringen an: 
Sie hätten von dem Fabrikbesitzer Adolph Frischmuth zu Beerberg ein Capital 
von Zwei Tausend Gulden darlehnsweise erhalten, wollten über den baaren und 
richtigen Empfang dieser Summe unter ausdrücklicher E ntsagung der Eimede des 
nicht erhaltenen Geldes hiermit quittiren, auch sich verbindlich machen, das Dar- 
lehn mit vier vom Hundert vom heutigen Tage an alljährlich zu verzinsen und das- 
selbe nach vorausgegangener, beiden Theilen freisehender, halbjährlicher Auf- 
kündigung zurückzuzahlen. 
Die Comparenten erklärten hierauf weiter, Einer für den Andern, unter Ver- 
zicht auf die Einrede der Vorausklagung, Theilung und Klag-Abtretung, derge- 
stalt haften zu wollen, daß ein jeder von ihnen wegen der ganzen Schuld an 
Capilal, Zinsen und etwaigen Kosten in Anspruch genommen werden könne. Jus- 
besondere entsagt der Ehemann noch event seinen ehelichen Nießbrauchsrechten am 
Vermäögen seiner Ehefrau. 
Beide ECheleute aber setzen zur Sicherheit des Darlehns, der Zinsen und et- 
waigen Kosten und zwar der Ehemamn seinen im Porzthale neben dem Bangquier 
Schulze und dem Nittergutsbesitzer Freund gelegenen, durch Kaufvertrag vom 
24. Juli 1846 erworbenen Berg 
dagegen die Ehefrau ihr am Mnie gelegenes, durch Erbreceß vom 9. Mai 1850 
erworbenes Wohnhaus Nr. 290 unterpfändlich ein und bitten um Bestellung der 
Hypothek durch Eintragung in das Hypothekenbuch.
	        
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