Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebzehnter Jahrgang. 1856. (17)

254 1856. 
L. 
Vorstehend beurkundete Darlehnsforderung von Ein Tausend Gulden an den 
Fleischermeister Heinrich Brandenstein zu Rudolstadt trete ich mit den rückständigen und 
laufenden Zinsen und allen anderen Rechten an den Oeconom Bernhard Freund zu 
Ruhla ab. , 
Blankenbutg,dcn.». 
Wilhelm Lachner. 
Nachdem der Handelsmann Wilhelm Lachner zu Blankenburg sich zu der vorste- 
henden Cession ihrem ganzen Inhalte nach vor dem unterzeichneten Fürstl. Justizamte 
bekannt, auch seine Namensunterschrift recognoseirt hat, so ist der Fleischermeister 
Heinrich Brandenstein zu Rudolsladt von dieser Abtretung in Kenntniß gesetzt und der 
Uebergang der hypothekarischen Forderung Band VI. Fol. 2 Nr. 8. des Hypothekenbuchs 
für die Stadt Rudolstadt eingetragen worden, worüber begenwarliger Schein ausge- 
fertigt wird. 
Rudolstadt, den 2. Novbr. 1856. 
(L. S.) Fürstl. Schwarzb. Justizamt. 
M. 
In Folge der von dem Gutsbesitzer Heinrich Ludwig Cajus zu Schwarza dem 
Fuhrmann Heimann Schrickel allhier für eine Darlehnssorderung von acht hundert 
Gulden — 800 Fl. = unterm 6. October 1854 gerichtlich bestellten General-Hy- 
pothek ist ein Vorzugsrecht an dem Vermögen des Cajus Fol. 1 Nr. 2 des Privil.-Buchs 
unterm heutigen Tage eingetragen worden. 
Rudolstadt, den. 
(L. S.) Fürstl. Schwarzb. Justizamt. 
 
	        
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