Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebzehnter Jahrgang. 1856. (17)

1856. 267 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg- Rudolstadt. 
Sicbenzehntes Stück vom Jahrt 1830. 
XXXVIII. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 25. Juli 1856, den zwischen Preußen und den übrigen Staaten des 
Joll= und Handelsvereins einerseits und der freien Hausestadt Bremen awde- 
rerseits wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehreverhältnisse abgeschlos- 
senen Vertrag betreffend. 
Nachdem zwischen Preußen und den übrigen Staaten des deutschen Zoll, und 
Handelsvereins einerseits und der freien Hansestadt Bremen andererseits der nachstehend 
abgedruckte Vertrag vom 26. Jannar d. J. abgeschlossen und ratificirt worden ist, so 
wird solches anmit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Rudolstadt, den 25. Juli 1856. 
Fürstlich Schwarzb. Ministerium. 
v. Bertrat. 
Vertrag 
zwischen 
Meußen, Hannover und Kurhrssen für Sich und in Vertretung der übrigen 
Staaten des Zollvereines einerseite und der freien Hanfestadt Bremen andererseits 
wegen 
Beförderung der gegenseitigen Verkehrsverhältuisse. 
Seine Majestät der König von Preußen, Seine Maestai der Köng von Hannover 
und Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen für Sich und in Vertretung der 
übrigen Mitglieder des, Kraft der Verträge vom 22. und 30. März und 11. Mei 1833, 
Fürstl. Schw. Rudosst. Gesensamml. XVII. 
Ausbegeben in Rudolstadt den 9. * 4856.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.