1856. 301
Gesetzsammlung
fuͤr das Fuͤrstenthum Schwarzburg- Nudolstadt.
Ueunzehnkes Släck vom Jahrr 1856.
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AM XIL. Ministerial Bekauntmachung
vom 12. August 1856, die Errichtung besonderer Steuerabfertigungestellen
an den Bahnhöfen zu Emden und Leer betreffend.
Nach einer Mittheilung des Königlich Hannoverschen Finanzministeriums werden
in Folge eingetretenen Bedürfuisses an den Bahnhöfen zu Emden und Leer besondere
Steuerabsertigungsstellen errichtet werden, welche im Namen und unter der Leitung
der dortigen Hauptzollämter die Abfertigungsbesugnisse derselben auszuüben haben,
mit dem 1. kommenden Monats ins Leben treten und sich in ihren dienstlichen Ausfer-
tigungen der Unterschrift:
„ Königliches Hauptzollamt (Emden oder Leer)“
„Zollabfertigungsstelle am Bahnhofe“
bedienen sollen, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Rudolstadt, den 12. August 1856.
Fürstl. Schwarzb. Ministerium, Abth. der Finanzen.
v. Ketelhodt.
A. Koch.
LXLI. Gesetz,
die Wiederberstellung der Todcestrafe betr., vom 15. August 1856.
Wir Friedrich Günther, von Gottes Guaden, Fürst zu Schwarzburg ve,
kuoomn biernit auf Antrag Unseres Ministerinms und mit Zustimmung des getreuen
Landta
Ausgegeben in Rudolstadt den 23. * 1856.
Für#sll. Schw. Rudolst. Gesegsamml. XVIl.