Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebzehnter Jahrgang. 1856. (17)

1856. 301 
Gesetzsammlung 
fuͤr das Fuͤrstenthum Schwarzburg- Nudolstadt. 
Ueunzehnkes Släck vom Jahrr 1856. 
— — 
AM XIL. Ministerial Bekauntmachung 
vom 12. August 1856, die Errichtung besonderer Steuerabfertigungestellen 
an den Bahnhöfen zu Emden und Leer betreffend. 
Nach einer Mittheilung des Königlich Hannoverschen Finanzministeriums werden 
in Folge eingetretenen Bedürfuisses an den Bahnhöfen zu Emden und Leer besondere 
Steuerabsertigungsstellen errichtet werden, welche im Namen und unter der Leitung 
der dortigen Hauptzollämter die Abfertigungsbesugnisse derselben auszuüben haben, 
mit dem 1. kommenden Monats ins Leben treten und sich in ihren dienstlichen Ausfer- 
tigungen der Unterschrift: 
„ Königliches Hauptzollamt (Emden oder Leer)“ 
„Zollabfertigungsstelle am Bahnhofe“ 
bedienen sollen, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Rudolstadt, den 12. August 1856. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerium, Abth. der Finanzen. 
v. Ketelhodt. 
A. Koch. 
  
LXLI. Gesetz, 
die Wiederberstellung der Todcestrafe betr., vom 15. August 1856. 
Wir Friedrich Günther, von Gottes Guaden, Fürst zu Schwarzburg ve, 
kuoomn biernit auf Antrag Unseres Ministerinms und mit Zustimmung des getreuen 
Landta 
Ausgegeben in Rudolstadt den 23. * 1856. 
Für#sll. Schw. Rudolst. Gesegsamml. XVIl.
	        
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