322 1856.
NSeo —
#
2. Hefe aller Art (Pos. 25.b), mit Ausnahme der Bier= und Wein-Hefe, in
Körben 7 Pfund vom Centner Brutto-Gewicht;
3. Kaffee, rohen, und Kaffee Surrogate (Pos. 25. m. a),
a. in Fässern mit Dauben von Eichen- und anderem harten Holze und in
Kisten 12 Pfund vom Centner Brutto-Gewicht;
b. in anderen Fässern 8 Pfund vom Centner Brutto-Gewicht;
. in Ballen oder Säcken 2 Pfund vom Centner j enht,
4. Tabacksblätter, unbearbeitete und Stengel (Pos. 25. v. 1.);
a. 8 Ballen aus Schilf, Bast und Binsen 4 *“ vom Centner Buutto-
ewicht;
b. in Ballen anderer Art 2 Pfund vom Centner Brutto-Gewicht.
C. In Bezug auf die Fassung einzelner Positionen.
In der Pos. 2. b. 2. „ungebleichtes 2c. Baumwollengarn· faͤllt das Wort „ge-
zwirnte“ hinweg.
In Pos. 20. „Kurze Waaren,“ desgleichen in dem Gesetze vom 31. October 1845
wegen provisorischer Erhöhung des Eingangszolles von einigen Gegenständen,
unter Ziffer 1, nach den Worten: „feine Pärfümerien“ kommen die Worte: „wie
solche in kleinen Gläsern, Kruken 2c. im Galanterie-Handel und als Galanterie-
Waaren geführt werden,“ in Wegfall.
Der Ueberschrift der Pos. 22. „Leinengarn, Leinwand und andere Leinenwaaren“
ist hinzuzufügen: „d. i. Garn und Webe= oder Wirkwaaren aus Flachs, Hauf,
Werg und anderen vegetabilischen Spinnstossen mit Ausnahme der Baumwolle.“
In der Anmerkung 1 zu Pos. 26. „Oel“ ist nach den Worten: „ein Pfund
Terpentinöl“ einzuschalten: „oder ein Achtelspfund Rosmarinöl.“
Der Ueberschrift der Pos. 30. u. „gefärbte 2c. Seide“ sind die Worte hinzuzusetzen:
„ferner Garn aus Baumwolle und Seide.“
In Pos. 30. c. ist am Schlusse beizufügen „und Borten
Der Pos. 38. e. „farbiges rc. Vortellan“ ist zinnnseg „ingleichen. Knöpfe
von Porzellan, weißem und farbigem."“
Bei der Pos. 3. „Blei“, Pos. 6. „Eisen und Stahl“, Pos. 19. „Kupfer und
Messing“, Pos. 33. Steine“ zur 2. Abtheilung des Tarifes, sind die Ueberschristen
zu ergänzen durch Hinzufügung der Worte: „und Bleiwaaren“ bei Pos. J., „Eisen-