326 1856.
Die Gemeindevorstände haben am Schlusse jedes Jahres und längstens bis zum
15. Januar des folgenden Jahres eine Abschrift des nach §. 1 von ihnen zu führenden
Verzeichnisses dem ihnen vorgesetzten Fürstlichen Landrathsamte zu überreichen.
8. 4.
Ebenso haben die Fürstlichen Rent= und Steuerämter innerhalb gleicher Frist eine
Abschrift des nach §. 2 von ihnen geführten Verzeichnisses an Fürstliches Ministerium,
Abtheilung der Finanzen, einzusenden.
8. 5.
Die Fürstlichen Landrathsämter sind gehalten, die an sie gelangten Verzeichnisse
der von Gemeindevorständen zur Erledigung gebrachten Straffälle sorgfältig zu
prüfen, nach Besinden deren Ergänzung oder Berichtigung zu veranlassen und etwaige
IGrrthümer oder Verstöße zu rügen, beziehungsweise durch angemessene Belehrung auf
Abstellung etwaiger Mißbräuche hinzuwirken.
Dem Ermessen der Fürstlichen Landrathsämter bleibt überlassen, auch im Laufe
des Geschäftsjahres die von den Gemeindevorständen geführten Verzeichnisse sich zur
Einsicht und Prüfung vorlegen zu lassen.
Demnächst sind bis zum 1. März jedes Jahres die sämmtlichen von den Gemeinde-
vorständen eingereichten jährlichen Tabellen nebst den über deren Prüfung und über die
durch leßtere veranlaßten Verhandlungen etwa ergangenen Acten von den Fürstlichen
Landrathsämtern der Oberherrschaft dem Fürstlichen Staatsamwalte zu Rudolstadt, von
dem Fürstlichen Landrathsamte zu Frankenhausen aber dem Fürstlichen Staatsanwalte
zu Sondershausen zur Kenntnißnahme mitzutheilen.
Gleichzeitig haben die Fürstlichen Landrathsämter den betreffenden Staatsanwalt
von der Anzahl, dem Gegenstande und der Art der Entscheidung derjenigen Strafsälle,
welche von ihnen selbst in ihrer Eigenschaft als Landespolizeibehörden im Wege der
Geldstrafanforderung erledigt worden sind, zu benachrichtigen.
8. 6.
Die Fürstlichen Staatsanwälte haben die ihnen zugegangenen Mittheilungen über-
sichtlich zusammenzustellen und diese Zusammenstellungen der Fürstlichen Oberstaats-
anwaltschaft zu Eisenach vorzulegen.
Aus diesen Uebersichten muß erhellen:
0) wie viele Defraudationen,