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unter Controle und mit den Befugnissen des Hauptzollamtes zu Hof selbstständig zu
fungiren und die Bezeichuung „Königliches Hauptzollamt, Zollexpedition auf dem
Bahnofek u führen hat, errichtet worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß
gebracht wi
Awin n, den 3. April 1857.
Fürstl. Schwarzb. Ministerium,
Abtheilung der Finanzen.
Th. Schwarp.
A. Kech.
XV. Ministerial-Bekanntmachung
vom 14. April 1857, die Enveiterung der Befngnisse des Königlich Bayerischen
Nebenzollamtes I. zu Schirnding im Hauptzollamtobezirke Waldsassen betr.
Nach einer Mittheilung des Königlich Bayerischen Slaateministeriums des Han-
dels und der öffentlichen Arbeiten ist dem Nebenzollamte 1. zu Schirnding im Haupt-
zollamtsbezirke Waldsassen, welches bioher zum Vegleitscheinwechsel nur in beschränktem
Maße competent war, die Ermächtigung zum unbeschränkten Begleitscheinwechsel mit
allen hierzu competenten Aemtern des deutschen Zoll- und Handelsvereins ertheilt wor-
den, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Rudolstadt, den 14. April 1857.
Fürstl. Schwarzb. Ministerinm,
Abtheilung der Finanzen.
Th. Schwart.
A. Koch.
NXVI. Ministerial-Bekauntmachung
vom 24. April 1857, den in Bezug auf den Schutz musikalischer und drama-
tischer Werke gegen unbefugte Aufführung gefaßten Bundeobeschluß betr.
Die Bundesversammlung hat in ihrer zehnten diesjährigen Sihung in Bezug auf
den Schutz musikalischer und dramatischer Werke gegen unbesugte Aufführung den nach-
stehenden Beschluß gefaßt: