Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achzehnter Jahrgang. 1857. (18)

72 1857. 
M XXVI. Ministerial-Bekauntmachung 
vom 15. October 1857, die Umwandlung der Herzoglich Sachsen-Meiningen- 
schen Steuerreceptur zu Pößneck in ein Steueramt betreffend. 
Nachdem die Herzoglich Sachsen. Meiningensche Steuerreceptur zu Pößneck in 
ein Steueramt mit der Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen 2. umgewandelt 
worden und diese Veränderung vom heutigen Tage an ins Leben getreten ist, so wird 
solches andurch öffentlich bekannt gemacht. 
Rudolstadt, den 15. October 1857. 
Füärstlich Schwarzb. Mirnisterium, 
Abtheilung der Finanzen. 
Th. Schwarß. 
A. Koch. 
  
MXXVII. Bekanntmachung 
des Fürstl. Ministeriumö, Abtheilung des Innern, bom 8. December 1857, die 
Ertheilung eines Privilegiums auf ein neu erfumencs Surrogat der Knochen- 
kohle zum Entfürben und Reinigen von Flüssigkeiren für den Oekonom 
Ernst Ziegler zu Heilbronn. 
Auf Sr. Hochfürstlichen Durchlaucht Höchsten Befehl ist dem Oekonom Ennst 
Ziegler zu Heilbronn am Neckar ein Privilegium auf seine neue Erfindung eines Sur. 
rogats der Knochenkohle zum Entfärben und Reinigen von Flüssigkeiten, ohne daß 
jedoch Jemand in der Benutzung etwa schon bekannter Präparate beschränkt sein soll, 
auf Fünf nach einander solgende Jahre von heute ab für den Bereich des hiesigen 
Furstenthums mit der Wirkung ertheilt worden, daß ohne seine Zustimmung Niemand 
besugt sein soll, das gedachte von ihm erfundene Surrogat der Knochenkohle in den 
hiesigen Furstlichen Landen einzuführen und in Anwendung zu bringen. Dieses Privi- 
legium ist jedoch alsdann als erloschen zu betrachten, wenn die Ausführung und An-
	        
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