Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunzehnter Jahrgang. 1858. (19)

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M die Varhinderung der Sbulveraunnise nach der Verordnung vom 17. December 
1852. (G.-S. 1852, S. 265. 
Bei den m#n 7. 8 zn 9 unter gesetzlicher Mitwirkung der Kirchen und Schul- 
vorstände (Gesetz rom 17. März 1854 —. Ges.-Samml. 1854, S. 62 —); 
10) die Straßenpolizei hinsichtlich derjenigen Wegebesserung, welche den Gemeinden 
obliegt, und Beseitigung anderer das Fortkommen hindernder Uebelstände; 
11) die Aufsicht über die Straßenbeleuchtung; 
12) die nächste Aufsicht über die Instandhaltung der Wegweiser: 
13) die nächste Aufsicht über die Kieß,, Lehm= und Sandguben und Steinbrüche 
aus dem Gesichtspunfte der (Gemeingefährlichkeit; 
14) die Fremden-Polizei (Verordnung vom 14. April 1851 — Ges. Samml. 1851, 
S. 29 .— insbesondere die Aussicht überwandernde Arbeiter, desgleichen über Spieler 
und Landstreicher, Prüfung und Aisirung der Passe und Wanderbücher in den Gast- 
böfen, Verhinderung der Winkelschenken und Winkelherbergen; 
15) die nächste Aussicht über die örtlichen Tag= und Nachtwachen: 
16) die Handhabung der Gesindeordnung im Betreff der Ausstellung und Visirung 
der Dienstbücher, Gesindeeinstellung, Unterbringung kranken Gesindes, Aufführung 
und Gehorsam des Gesindes.) 
17) die Wahl der Hebammen in der zeitherigen Weise und die nächste Aufsicht über 
ihr Betragen: 
18) die Fürsorge für die Impfung der Schupblattern (K. 3 der Verordnung vom 
21. April 1840, die Beaufsichtigung des Impfwesens betr. — G.-S. 1840, S. 69): 
19) die nächsie Aufsicht über den Verkauf schädlicher Lebenemittel, Waaren, Gifte 
und über den Verkauf von Schießpulver: 
20) die Verhinderung des unerlaubten Verkaufsvon Arzueimitteln (Apothekerordnung 
vom 27. Jannar 1841 — (Ges.-Samml. 1841, S.76 —) und unbefugten Kurirens; 
21) die Ausstellung der Scheine zum Kauf von Gist CE. 67 der Apothekerorrnung); 
22) die nächste Obsorge für die Rettung Verunglückter und für die Sicherheit und 
zeinnn der Geistesirren: 
23) die Handhabung der Begräbnissordnung, Aufsicht über die Leichenbäuser, Fried- 
höse und die Anstellung der Leichenweiber und Todtengriber, unter rs- der 
Kirchen= und Schulvorstände, (Ges. v. 17. März 1854, J. 24)— G. S1854¼-.62— 
24) die ersten Vorkehrungen gegen Einschleppung von Viehseuchen: 
25) die Fürsorge für Vertilgung schädlicher Thiere; 
) Gesindeeinung. vom u. Jum 1872, Nachtrag zu derselben vom 29. Asril 1850 (Ges. S. 1820. S. 4640. 
Färstl. Schw. Ruvelst. Gesetsamml. XIx. 18
	        
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