Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunzehnter Jahrgang. 1858. (19)

1858. 135 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Elsles Stüch vom Jahre 1858. 
X& XXIXX Ministerial-Bekauntmachung 
vom 21. Mai 1858, die zwischen den Staaten des deutschen Zoll= und Hau- 
dels -Vereino und der Königlich Grofßfbritannischen Regierung im Betreff der 
Handelsverhältnisse zu den vereinigten Staaten der Jonischen Inseln geschlossene 
Uebereinkunft betreffend. 
Nachdem zwischen den Staaten des deutschen Zoll- und Handels-Vereins und der 
Königlich Großbritannischen Regierung im Betreff der Handelsverhältnisse zu den ver- 
einigten Staaten der Jonischen Inseln unter dem 11. November v. J. eine Ueberein- 
kunft getrofsen worden, auch die in derselben gedachte Einwilligung der Regierung der 
Jonischen Inseln erfolgt ist, so wird diese Uebereinkunft in ihrem deutschen Texte zur 
Nachricht und Nachachtung bekannt gemacht. 
RNudolstadt, den 21. Mai 1858. 
Fürstlich Schwarzb. Ministerinm. 
v. Bertrab. 
Erklärung. 
Die Preußische Regierung sowohl für Sich und in Vertrelung der Ihrem Zoll- 
und Siener-Systeme angeschlossenen souveränen Länder und Landestheile, nämlich 
Luxemburgs, Anhalt.Dessan-Cöthens, Anhalt. Bemburgs, Waldecks und Pyrmonts, 
Lippes und Meisenheims, als auch im Namen der übrigen Staaten des Zollvereines, 
nämlich Bayerns, Sachsens, Hannovers (einschließlich des Fürstenthumes Schaum- 
Ausgegeben in Rudolstadt den 12. Juniz1858. 
Fürstl. Schw. Rudolst. Gesehsamml. XIX. 21
	        
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