Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunzehnter Jahrgang. 1858. (19)

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B. 
Bescheinigung. 
Hebe-Register 5ô. 
zu 
hat heute angemelder: 
Morgen O Nuthen, 
Land mit Taback bepflanzt zu haben. 
den 183 
(##aum zur Beneonung der Amssielle und 
Unteschrill.) 
Diese Bescheinigung muß bei jeder Sieuer- 
zahlung der Amtsstelle zur Quiktirung auf 
der Rückseite wieder vorgelegt werden. 
Anmerk. 
5 8S. 
Die unseitig angemeldete Fläche Tabacksland 
sestgestellt zur Größe von 
Morgen □ Nuthen- 
und trägt demnach Steuer 1 
Rthlr. ggl. pf. 
Diese Steuer ist gezahlt 
Mamenöschrift des # 
beamien als Eurfins 
schein. 
mit 
am 
Rtble. anl. vl. 
  
  
  
  
 
	        
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