Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunzehnter Jahrgang. 1858. (19)

1858. 
Inhalt. 
Erster Abschnill. 
Allgemeine Grundsäe 
Iweiter Abschnikt. 
Besondere Bestimmungen. 
Erstes Capitel. 
Für städtische und ländliche Gemeinden. 
1) Von den Gemeinde= und Guts-Angehdrigen 
a) überhaupt . 
b) von den Vörgern und Nachbarn. insbesondere. 
2) Von den Schutzgenossen 
3) Von den Flurgenossen 
Iweltes Capitel. 
Für städtische Gemeinden. 
1) Von der Gemeindeversammlung 
2) Von der Gemeindebehörde 
#a) dhemensebuns 
) 
s-) Buitgermeisierõ 
bb) der andern Mitglieder des Siadtraihs 
ccc) der andern Gemeindebeamten . 
c)Vcrpsitcht-nmBeloldungund Penstonirung der GCemeinbebeamten 
q) Besuguisse und Obliegenheiten der Gemeindebehörde 
3) Von den Gemeindelasten 
a) Allgemeine Grundsäge 
b) Von der Vertheilung der Genieindelasten 
4) Von den Voranschlägen der tonenGEmabn und zni 
und von den Gemeinderechnungen 
89 
Ar#t. 1—19. 
Artt. 20—22. 
23—42. 
43—47. 
48—531. 
52-64. 
65—66. 
„ 67—79. 
80.—94. 
,„ 85—91. 
Art.9 UE. 
Artt. 96—98. 
9—1. 
„ 126—131. 
132—130. 
140—142.
	        
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