Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zwanzigster Jahrgang. 1859. (20)

1859. L 
bei dem viertel Scheffel 12 Zoll Durchmesser, 
7 
„der ganzen Metze » » 
77 7 halben 14 54 1 u 
„ „ viertel „ 4 „ „ 
„ „ achtel « 34 „ 
Bei hölzernen Gemäßen sind jedoch unbedeutende Abweichungen von diesem Durch- 
messer nachzulassen. 
S. 11. 
Die hölzernen Scheffel müssen am Rande und am Boden beschlagen und außerdem 
noch im Durchmesser mit einem Steige versehen werden. Dieser Steig muß aus der 
Mitte des Scheffel# von einereisernen Stange unterstützt und daran gehörig besestigt sein, 
so daß er bei dem Aufsegen des Streichbolzes nicht höher oder niedriger als der Rand 
des Scheffels steht. So lange diese waagerechte Nichtung des Steiges mit dem Nande 
des Scheffels nicht bewirkt ist, darf der letztere nicht geaicht werden. 
8. 12. 
Zum Ueberschlagen oder Ausmessen des Schesselmaßes, welches durch einen Bött- 
cher unter Leitung und Beihülfe des Aichmeisters geschehen kann, m mockene Hibe auf 
folgende Art anzuwenden. 
Ueber die Mitte des Normalscheffels siellt man einen auf vier Füßen ruhenden, 
viereckigen hölzernen Trichter, dessen obere guadratförmige Oeffnung 28 Zoll und die 
untere vier Zoll in jeder Seite groß ist. 
Die untere Oeffnung ist mit einem eisernen Drahtgitler und unter demselben mit 
einem hölzernen Schieber versehen. Sie steht vom Boden des zu prüfenden Scheffels 
14 Zoll hoch entsernt. Man schüttet bei verschlossenem Schieber elwas mehr als einen 
Scheffel Hirse in den Trichter, öffnet hierauf den Schieber ganz, läßt die Hirse ruhig 
und bei sorgfältiger Vermeidung jeder Erschütterungin den Normalscheffel rein ablaufen, 
und seht ihn, nachdem er behutsam abgestrichen worden, zur Seite. Hierauf stellt 
man den zu aichenden Schessel unter den Trichter, schüttet die Hirse aus dem Normal- 
scheffel in den Trichter bei verschlossenem Schieber, offnet diesen und läßt den Inhaltin 
den zu prüfenden Scheffel ein. 
Läßt das Streichholz Raum übrig, so zeichnet sich der Aichmeister oder der Bött. 
cher, wie viel von dem Rande dieses zu großen Scheffels abgenommen werden muß. Ist
	        
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