1859.
5) In ihespantsichene Angelegenheiten:
für einen Schurssu
b Muthunge- und Detin ungsgebühren:
. Bei Stein= und Schieferbrüchen, dedgl Torf
räbereien
bb. 8 Braunfohlengmben:
Für eine Fundgrube und 6 Maaßen und weniger
Für jede hinzukommende Maaße von der 6ten
bis 10 ten
ür jede Iünifemmen Maahe von der loten
bis 2
S
r jede iisstorwon - von der 20 sten
bid
Für see — Maaße von der 50 sten
5 sten .
Bei Muthum auf vh als eine Vundgribt mid wei
Maaßen sind noch 5 Sgr. für den Lehnbrief und 11 Sgr. 3#f.
fürd das Freifahren zu entrichten.
In Fürstlicher nenheryscat. werden für Loralbesichti-
# en bei gelegentlicher Anwesenheit eines Bergbeamten
#r 5 5 Sgr. berechuet.
Vergl. ".( 13 des Braunkohlenregulativsv. 27. Nov. 1838.
ce. Für andere bergbauliche nternehmungen von
1 Fundgruke und 2 Maaßen
Für jede weitere Hinzugemuthete Maaße
Wird auf Antrag des Bergunternehmers eine Dier
eines Vergbeamten außer den gewöhnlichen Nerisionen seige
wendig, so bat derselbe die nach Abschnitt V. zu berechnen-
den Diten und Transporkkosten zu vergüten.
Für einen Gewährschein
. Für Aufnahme eines Vertrags und desse en Confirma-
tion incl. der Eintragung ins ¶egenbh ohne Rück.
sicht ams die Größe des Vertra
Für die Verpflichtung von 4 e, Steigern.
Auflädern und Ziehern.
Außerdem, wenn die Vurgichng durch Fürstiches
Vergrrich Fggeschiet. an den Bergrichte
Für die Verpf ichtunge eines ii-e in .
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