1859.
I. Bei Aufnahme eines —— in die Kuoppscheft
g. Bei Beförderung zum Steiger u. s. w
h. Für Beglaubigung einer ##sonel.
und für deren Besiegelung
üür einen Ausstand
Für Taxalion einer Grube, vorauogeseht, daß nichi
eine besondere Reise eines Vergbeamten erforderlich ist.
indem, wenn letzteres der Fall, die nach Abschnitt V.
zuberechnenden Diäten und Transporkkosten auherdem
zu vergüten sin
.
F die Taxe selbst
Für das Siegel.
Für die Abschrift
Zur Berzzehnten- Armuthscasse von jedem Verdnain
un. bei der ? hehne als Junge
bb. bei der Aufnahme als Hüuer .
ccfutcmancunathsslbkchk- oder Tini-scheut
tltlbeimAvaucesstcntzumStesqek
.Matkschmaqebulmn
nu. für Legung einer Fundgrube
bb. 7 Legung einer Maaße bis 40 sten
cc. für Legung einer Maaße von 40. bis T
dil. fur jeden Winkel unter Tage .
ocntrjuenqssmkel über Tage
#. für eine Markscheiderstufe
und außerdem Reisekosten nach Aoschnitk V. wenn
die Entfernung von Könitz über zwei Stunden be-
trägt, sowie serner die Vergütung baarer Aus-
lagen für Hülsfeleistung 2c.
b. Bel dem Conslstorium und dessen Unterbehörden.
I. Consistorialgebühren.
d.
1) Gestattung, die Taufe eines neugebornen Kindes über 30
Tage hinaus zu verschieben, für jeden weiteren Tag.
2) Gestattung, mehr als drei ainwesende Gerauem zu biten
fuͤr jeden uͤber drei
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