Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zwanzigster Jahrgang. 1859. (20)

62 1859. 
3) Gestattung der Gonsimation vor rsulltem heseblich dan 
besähigendem Alter 
4) Gestattung nur zweimaligen Ausgebots verlobter urn 
5) Gestattung nur einmaligen Aufgebots 
6) Gestattung einer Trauung ohne vorheriges Aufgebot 
7) Gestattung der Tramng andemselben Somtag, an wicchem 
das letzte Aufgebot geschieh 
bie 
8) Gestattung der Trauung ohne Auf- Mroet in Nothfallen am 
Wochen= oder Krankenbette . . 
9) Gest ****m*l? Beor sch 
« 
taqc Pulnusrtnnbld zum 1. birach inel. 
10, Gestattung der Trauung außerhalbd des Wohn- oder de L "“ 
burtsortes der Verlobten 
11) Gestattung der Haustrauung 
Anmerk. Liegt die Ursache des Gesuchs in Elteananl. 
zeete der Verlobten, so wird die Dispensation 44145 
ertheilt 
12) Gestattung der Tranung verwittweter oder geschiedener Ehe- 
gatten vor Ablauf der Ordnungsfrist, welche für den wieder- 
irwesen Cbemann auf ein halbee Jahr, sür die wieder- 
eiratbende Chefrau auf ein Jahr fesigelebt K4. für jcden 
daran fehlenden Monat 
13) Gestatlung der Ehe zwischen dem Oheim und der nich 
zwischen der Tante und dem Neffen, zwischen dem Groß- 
oheim und der Großnichte, zwischen der Großtante und dem 
Großnessen, zwischen Personen, deren eine die andere an 
Kindes statt angenommenhat, desgleichen zwischen dem Wahl 
(Adoptiv.) Vater oder der Wahl (Adoptiv.) Mutter und den 
Abkömmlingen des Wahl (Adoptiv.) Kindes, sowie zwischen 
  
  
  
  
  
  
  
  
bis 
chvom Sonn- 
  
  
  
  
  
  
1## 5% 
| 
–35—10— 
845— 5— 
3302 
8455 — 
845—5—— 
(730—10—— 
530— 
65— 20 
115+ 
70—4——1 
1 # 
5——0— 
515—3—— 
11—0— 
330—2— 
1/115 —1 
815—5—— 
35—□10 
515—3—— 
# 
I 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.