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8. 76.
Außerhalb der Fälle des §. 75 werden an Diäten vewwilligt:
I. Für die stimmführenden Mitglieder des F. Ministeriums und die Vorstände der
Landesverwaltungs und der höheren Justiz-Collegienn 5 Fl. 15 Kr. = 3 Thlr.
II. Für die Näthe der Landesverwaltungs, und der höheren Justizcollegien, die Ober-
sorstmeister, Kreisgerichtsdirectoren, den Oberstaatsanwalt, den Chef des Militair
Commandos, die Stabsofficiere und die Hauplleutt 3 Fl. 30 Kr. = 2 Thlr.
III. Für die Assessoren der Landescollegien, Mitglieder der Kreisgerichte, die Staats-
anwälte, die Vorstände der Justiz und Vervaltungsämter, den wirklichen Geheimen.
Secretair, die Forstmeister und wirklichen Oberforster, den Geheimen-Archivar
und Bibliothekar, die Directoren der Straf., Heil und Besserungs Anstalten, die
Superintendenten, die Lieutenants, die Militairbeamten mit Offitiergrang, den Ober-
Steuer, Controleur (soweil rücksichtlich desselben nicht der §. 75 eintritt und soweit nicht
der Diätenauswand von dem Thüringischen 7 nnd Haudelovcrcm zu - ist).
ll. 15 Sgr.
IV. Für die Secretaire der n—nt-.dhle # der deh nl7 n Lals solche
definitiv angestellten Beamten des Revisionsbüreaus, der Hauptlandescasse und Landes,
ereditcasse, die Vorstände der Rent. und Stenerämter, des Bergamtes, der Hütten-
inspeclion und die oberen Baubeamten, die Pfarrer und Diakonen, sowie die Professo-
ren und Oberlehrer des Gymnasiums und der Realschule 2 Fl. 20 Kr. — 1 Thlr. 10 Sgr.
V. Für die Seeretaire und Actnarien bei den Justik““ und Vervaltungsämtern, Au-
ditoren und Accessisen, Collegialregistratoren, Steuertcommissaire, Rent- und Steuer-
amts-Assistenten, sowie Assistenten des Nevisionsbüreaus, Forstschreiber, Cassenbeam.
ten der Unterbehörden, Bergverwalter, (Einfahrer, Kreisthierärzte, Floßverwalter
1 Fl. 45 Kr. = 1 Or1
Förster . . 2 Fl. 2 Kr. 2 Hll. = 1 chrr. 5 5 Sgr.
VI. Hüttenbeamten, Geometer mit der Verpflichtung, die Instrumente vorzuhal-
ten), Canzleiassistenten, Canzlisten, Amtsregistratoren, Accessisten der Rent. und Stener-
ämter, Copisten, Forstgehülfen, Straßenoberaufseher 1 Fl. 18 Kr. 6.Hll.— 22 Sgr. 6f.
VII. Diener der Landesrollegien, Gendarmerie-Wachtmeister, Feldwebels, Steuer-
ausseher (letztere mit der unter 1ll. rücksichtlich des Ober- Steuer Controleurs ausgespro,
chenen Beschränkung) . 56 Ar. = 16 Sgr
VIII. Diener der Unterbehoͤrden, Gendarmen, Sergeauten, sisneun
rx. 10 Sgr.