1863. 55
vorkommende Unregelmäßigkeiten selbst sogleich abzustellen, beziehentlich zur Kennt-
nih der nächsten Station (Rudolstadt bezüglich Neustadt a. O.) zu bringen, ohne
daß jedoch ven der Herzoglichen Regierung für den Zustand der Telegraphen= Linie
irgend eine Gewähr, noch auch eine Verbindlichkeit zu desfallsiger Vermehrung der
betreffenden Aufsichts-Organe übernommen wird.
Die Fürstl. Schwarzburgische Telegraphen- Benvaltung versieht das genannte Auf.
sichtspersonal zu diesem Zwecke mit den ersorderlichen Unterweisungen und Materialien.
Die Fürstlich Schwarzburgische Telegraphen= Verwaltung hat bezüglich der Ueber-
wachung und wegen Beseitigung von Beschädigungen, welche an denjenigen Strecken
der Telegraphen-Linie vorkommen, die längs Communal-Wegen geführt sind, sich
zunächst mit den Communen zu verständigen; jedoch kritt auch hier nach Maßgabe
des Art. 2 die Herzogliche Regierung vermittelnd ein, sobald die gedachte Verwal=
tung auf Schwierigkeiten stoßen sollte.
Ark. 7.
Die F. Schwarzburg. Regierung kann selbstverständlich die von ihr angelegte Tele-
graphen-Linie jederzeit zurückziehen; diese Besugniß erleidet jedoch dadurch eine Be-
schränkung, daß der Herzogl. Altenburgischen Regierung das Recht vorbehalten wird,
unter den nachstehend erwähnten Modalitäten zu jeder Zeit eine eigene Telegraphen-
Leitung von Hummelshain nach Neustadt a. d. O. in der Welse herzustellen, daß mit
Bennßung der Stangen auf dem erwähnten Tracte ein besonderer Telegraphen-Draht
für die Herzogliche Regierung und auf deren Rechnung von Hummelshain nach Neu-
stadt geleitet und in die am letzteren Orte bestehende Königlich Prcußische Telegraphen-
Station eingeführt wird.
Art. 8.
Die Herzogl. Altenburgische Regierung wird, sobald sie von dem in dem vor-
stehenden Artikel gedachten Rechte Gebrauch zu machen sich entschließt, die Fürdll.
Negierung hiervon in Kenntniß setzen.
Mit der Errichtung und Eröffnung einer eigenen Herzogl. Telegraphen-Station
in Hummelshain gehen aber nachstehende Verpflichtungen auf die Herzoglich Alten-
burgische Regierung über:
1) Dieselbe hat der Fürstlichen Regierung den Aufwand, welchen die Auschaffung,
der Transport und das Setzen der Telegraphen= Stangen auf der Sirecke von Hum-
melshain bis Neustadt verursacht hat, einschließlich der Kosten der Absteckung, der