1863.
Gesetzsammlung
fuͤr das Fuͤrstenthum Schwarzburg-Nuudolstadt.
rs #%% vom Jahre 1863.
I. Ministerial Bekanntmachung
vom 27. Jamar 1868, die Aufbebung der Waaren-Concrole im Binnen-
lande in dem Königlich Preufischen Regierungobezirk Münster für Kaffee betr.
Nach einer Mittheilung des Königlich Preußischen Finanz Ministeriums ist
die Waarencontrole im Binnenlande, welche im Regierungobezirke Münster, Provinz,
Westphalen, für Kaffee zeither noch bestand, aufgehoben worden, was unter Bezug-
nahme auf die betrefsende Ministerialbekanntmachung vom 18. Decbr. 1860 (Gesetz-
sammlung vom Jahre 1861 Seite 1) hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Rudolstadt, den 27. Jannar 1863.
Füstl. Schworzb. Ministerinen.
v. Bertrab.
II. Ministerial-Bekanntmachung
vom 9. Febr. 1868, die Erhöhung der tarifmässigen Taravergütung für unbe-
arbeitete Tabacks-Blätter und = Stengel in Risten betreffend.
Cs wird hierdurch zur offentlichen Kenntniß gebracht, daß nach auer unter
den Zollvereins · Regierungen getroffenen Vereinbarung die tarifmäßige Taraver—
gütung für unbearbeitete Tabacks-Blätter und Stengel in Kisten von
123 auf 223 erhöht worden ist, und daß diese erhöhte Vergütung vom 1. April
dieses Jahres an zur Anwendung kommen wird.
Fürfll. Schw. Rudelst. Gesetzjamml. XXIN. 1
Ausyegeben in Rudolftadt den 7. Mä# 1863.