Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundzwanzigster Jahrgang. 1866. (27)

S 
— 
1 866. 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg- Rudolstadt. 
Ueuntes Stüch vom Jahre 1866. 
AXVI. Bekanntmachung 
der Fürstlichen Regierung vom 11. April 1866, die Ertheilung eines Privi- 
legiums für den Fabrikant Julins Brönner in Frankfurt a. M. auf einen 
verbesserten Gasbrenner bekreffend. 
Mit höchster Genehmigung Serenissimi ist dem Fabrikant Julius Brönner in 
Frankfurt a. M. ein Privilegium auf einen verbesserten Gasbrenner in der durch Be- 
schreibung nachgewiesenen Weise auf fünf nach einander folgende Jahre von heute ab für 
den Umfang des hiesigen Fürstenthums mit der Wirkung ertheilt worden, daß ohne seine 
Zustimmung Niemand befugt sein soll, dieses von ihm erfundene Instrument herzu- 
stellen. Dieses Privilegium ist jedoch alsdann als erloschen zu betrachten, wenn die 
Anwendung der fraglichen Erfindung in dem hiesigen Fürstenthume nicht binnen 
Jahresfrist nachgewiesen werden kann. Auch wird die Neuheit der Ersindung im 
Sinne der, nach der Bekanntmachung des vormaligen Fürstlichen Geheimeraths-Colle- 
giums vom 12. April 1843 bei Ertheilung von Erfindungs= Patenten in den deutschen 
Zollvereins-Staaten zu beobachtenden Grundsähe ausdrücklich vorausgeseßt. 
Die unterzeichnete Fürstliche Regierung macht solches zur allgemeinen Nachachtung 
hiermit öffentlich bekannt. 
Rudolstadt, den 11. April 1866. 
Fürstl. Schwarzb. Regierung. 
v. Bertrab. 
4 K. A. Valer. 
Fürstl. Schw. Rudolst. Gesebsamml. XXVII. 11 
Ausgegeben in Rudolstadt den 25. April 1866.
	        
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