Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1867. (28)

1867. 
Muster V. 
— 1N— 
Nachweifung 
der 
auf Anmeldung des Salzwerksinhabers 
im Monate 
169 
zu 
verabfolgten Salzmengen, für welche die Steuer noch zu entrichten ist. 
Salzmenge, 
Des N über dle Versteucrung und Versendung 
ochsalzes, sowie der Anmeldung 
r* 
Neltogewichl. 
En. 
K 
  
  
Summa 
Davon beträgt die Steuer 
Thlr. Sgr. f. 
den 1 186 
Fäürstliches Sal)- Steuer - Amt. 
Der unterzeichnete Salzwerköbesiter erkennt 
die Richtigkeit der obigen Berechnung hierdurch 
an und beantragt bei dem 
die „Anschreibung des obigen Betrages auf 
Kredit, verpflichtet sich auch, dieses Anerkennt. 
niß, sobald der darin bezeichnete Abgabenbe- 
wnag eingezahlt wird, zurückzufordern und haftet 
dem Staate für die nochmalige Zahlung, wenn 
er dies Anerkenntniß zurückzunehmen unterläßt. 
b den 1½ 186 
KHürfll. Schw. Rudolst. Gesetziamml. XXVIII. 
  
  
Die nebenberechnete Steuer ist 
gebucht im 
(HauptJonrnal# ) 
Kredit.Journal 
(Haupt.Manual Seite 4) 
Kredit. Manual Seite 36 
N. N. N. N. 
Nendant. Kontroleur.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.