1867. ,.
Gesetzsammlung
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
Erstes Stüch vom Jahre 1867.
I. Ministerial-Bekanntmachung
vom 28. December 1866, den Beitritt des Kantons Graubündten zu der
Uebereinkunft mit dem Schweizerischen Bundedrathe wegen gegenscitiger
Befreiung der Hawelsreisenden von der Gewerbesteuer betreffem.
Nachdem die Regierung des Kantons Graubündten unter dem 6. November dieses
Jahres ihren Beitritt zu der nach der Ministerial-Bekanntmachung vom 21. März
1862 (Gesetz= Samml. 1862, S. 13) mit dem Schweizerischen Bundesrathe wegen
gegenseitiger Befreiung der Handelsreisenden von der Gewerbesteuer abgeschlossenen
Uebereinkunft erklärt hat, so wird solches nachachtlich bekannt gemacht.
Rudolstadt, den 28. Detcember 1866.
Fürstl. Schwarzb. Ministerium.
v. Bertrab.
Fürstl. Schw. Rudolst. Gesehsamml. XXVIII. 1
Ausgegeben in Rudolstadt den 16. Jannar 1867.