Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1867. (28)

1867. ,. 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Erstes Stüch vom Jahre 1867. 
  
I. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 28. December 1866, den Beitritt des Kantons Graubündten zu der 
Uebereinkunft mit dem Schweizerischen Bundedrathe wegen gegenscitiger 
Befreiung der Hawelsreisenden von der Gewerbesteuer betreffem. 
Nachdem die Regierung des Kantons Graubündten unter dem 6. November dieses 
Jahres ihren Beitritt zu der nach der Ministerial-Bekanntmachung vom 21. März 
1862 (Gesetz= Samml. 1862, S. 13) mit dem Schweizerischen Bundesrathe wegen 
gegenseitiger Befreiung der Handelsreisenden von der Gewerbesteuer abgeschlossenen 
Uebereinkunft erklärt hat, so wird solches nachachtlich bekannt gemacht. 
Rudolstadt, den 28. Detcember 1866. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerium. 
v. Bertrab. 
  
Fürstl. Schw. Rudolst. Gesehsamml. XXVIII. 1 
Ausgegeben in Rudolstadt den 16. Jannar 1867.
	        
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