Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1868. (29)

1 8·6 . 130 
8. 35. 
Nauchfanghölzer. 
Nauchfanghölzer müssen in senkrechter Nichtung mindestens 3 Fuß und in waage- 
rechter Richtung mindestens 1 Fuß über den Heerd hinausgehend angelegt und in dem 
Winkel oder wemn sie über 12 Fuß frei liegen, mit massiven Pfeilern unterstützt oder 
an die Decke angebolzt sein. 
Die in geringerer Entfernung etwa schon vorhandenen Nauchfanghölzer sind mit 
Blech zu bekleiden. 
8. 36. 
Nauchrohre. 
1) Sämmtliche Nauchrohre (Schlöte, Essen, Schornsteine) und, mit Ausnahme 
der Fälle im §. 36 von gebrannten Steinen mindestens 6 Zoll stark herzustellen. Die 
vorhandenen hölzernen Schornsteine sind in den Städten vom 1. October 1870, auf 
dem Lande vom I. October 1875 ab nicht mehr zu dulden. 
2) Besteigbare Nohre müssen eine Weite von mindestens 18 Zoll im Quadrat und 
im Lichten erhalten. 
Die lichte Weite und Form des Querschnitts von engen, russischen Röhren, 
wenn derselbe nur nicht unter 36 Quadratzoll beträgt, ist dem Ermessen des Bauunter- 
nehmers überkassen. 
3) Der angenommene Querschnitt ist für die ganze Höhe des Nohres beizube- 
balten und senkrecht auf die Richtungslinie des Rohres zu nehmen. 
4) Kein Schornstein darf durch brennbare Constructionstheile unterstützt oder auf 
diese rs werden. 
Das Schleifen eines Nauchrohres darf nicht unter einem Winkel von 45 Grad 
mit * Horizontale geschehen und ist die Ecke, welche aus der veränderten Richtung 
der Rohre entsteht, in einem Bogen von mindestens 3 Fuß Halbmesser abzurunden. 
Das Schleifen darf nur in Mauern oder massiv durch Eisen unterstützt aufgeführt 
werden. 
6) Sämmtliches Holzwerk, mit Ausnahme von Dielungen und Schaalungen, 
ist von der äußeren Wangenfläche mindestens 3 zon entfernt zu halten und der Zwischen- 
raum mit (aseinan zu dichten. 
7) Eingegangene Rohre sind unten und oben mungteich zu vermauern. 
8) In ein russisches Rohr von 50 Quadratzoll Querschnitt dürsen nur höchstens 
Stubenofenfeuerungen geführt werden. Eine Kesselfeuerung wirdindeser Beziehung.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.