Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1868. (29)

1868. 191 
S§. 67—9. Fortsetzung; Neuhinzutretende. 
S§. 70 
72. 
73. 
74. 
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90. 
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92. 
93. 
94. 
96. 
96. 
97. 
98. 
100. 
101. 
102. 
Kürstl. 
71. Fortsetzung; abhn einzelner Grundstücke. 
Forlsetzung; Auflösun 
Ausschuß; Mwiesenvonsht oschaf. 
Hauhtependelt des letzteren. 
Wiesenordn 
Vorschüsse far die zur Theilnahme Gezwungenen; Hypotbeken-Eintragung. 
Pritter Abschnitt. 
VBon dem Shute hgegen das Wasser. 
Entwaͤsserung; Anwendung von Vofschriften für Bewässerung. 
Erhaltung der Gräbe 
Erhaltung der Wasfrtetzen und User. 
Erhaltung der Kanäle 2c.; Betreten der anliegenden Grundstücke; Schauselschlog. 
Reinigung des Flußbettes; Verpflichtete. 
Besondere Vorschriften für. Müblen 
Besondere Bestimmungen hinschtiich der Flöße. 
Freihaltung der Ufer. 
6. Sonstige Wasserschutzmaßregeln: Verpflichtung dazu; Kostenbeitrag. 
Fortsetzung; insbesondere bei Verlegung des Flußbettes. 
Kostenbeitrag aus der Staalscasse. 
Abänderung von Wasseranlagen. 
Grundablässe der Wehre. 
Regen, und Schneewasser. 
Verlegen schädlicher Wege. 
Wasserschutzbauten im öffentlichen Interesse. 
Verfahren dabei. 
Entscheidung über die Kostenbeträge. 
Vorschüsse aus der Staatscasse. 
Entziehung der Verbindlichkeit durch Dereliction. 
Zwangsenteignung; Fischerei und andere Nußungsberechtigte. 
Ausführung der Wasserschutzbanten. 
Beüchligungen von der Verwaltungsbehörge. 
Maßregeln bei Nothstän 
Obliegenheiten der - 
Schw. Rudolst. esetzsamml. XxIlK 27
	        
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