Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1868. (29)

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1868. 
Vierter Abschnitt. 
Von den zuständigen Behörden. 
103. 104. Competenz der Verwaltungsbebörde. 
105. Zuziehung von Sachverständigen. 
106. Zuständigkeit der Vehörden für OGrundnücks= Zusammentegung. 
107. Ausschluß des Rechtswegs; Entschädigung der Verletzten. 
108. 109. Verweisung auf den Rechtsweg. 
110. Rechtsmittel; Verfahren dabei. 
111. Beschwerdesührung. 
112. Sportelfreiheit; Ansnahmen. 
Fünfter Abschnitt. 
Stresbestimmungen und Schluß. 
113— 116. Strafsen. 
II7. Anzeigepflicht. 
118. Strafverwandlung. 
119. Beseitigung der Wirkung der Uebertretung. 
120. Schluh. Aufhebung älterer Bestimmungen. 
121. Beginn der Gesetebkraft. 
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