Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1868. (29)

1868. 215 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
  
  
Zwölstes Stück vom Jahre 1868. 
& XXXVI. Ministerial, Bekanntmachung 
vom 16. März 1868, betreffend den Beitritt des hiesigen Fürstenthums zu 
der Belgisch-Preusfischen Uebereinkunft wegen gegenseitigen Schutzed der Rechte 
an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst, vom 28. März 1863. 
Nachstehend wird der unterm 10. und 15. Mai v. J. zwischen den Bevollmächtigten 
Seiner Durchlaucht des Fürsten zu Schwarzburg und Seiner Majestät des Königs der 
Belgier abgeschlossene und gegenseilig ratificirte Vertrag über den Beitritt des Fürsten- 
thums zu der Preußisch= Belgischen Uebereinkunft wegen gegenseitigen Schutzes der 
Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst vom 28. März 1863 nebst 
dieser Uebereinkunft in deutscher Ueberseyung zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Rudolstadt, den 16. Marz 1868. 
Fürstlich Schwarzburgisches Ministerinm. 
v. Ketelhodt. 
Fürstl. Schw. Rudolst. Gesensamml. XXIK. 32 
Ausgegeben in Rudolstadt den 28. März 1868.
	        
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