1868. 7
Gesetzsammlung
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt,
Victzehuies Stück vom Ich- 1868.
IINTTNNGTDNT#n
XII. Bekanntmachung
der Fürstlichen Regierung vom 31. März 1868, die Ertheilung einetz Pri-
bilegiums für Francis Heury Dykers in New-Bork und Laban
Clarke Stnart in Brooklin in Nordameri# auf eine electro= maguctische
Kraftmaschine betreffend.
Mit Höchster Genehmigung Serenissimt ist dem Franeis Heury Dykers
in New. YVork und Laban Clarke Stuart in Brooklin ein Priilegium auf
eine eleckro-magnetische Krastmaschine in der durch Beschreibung nachgewiesenen Weise
auf fünf nach einander folgende Jahre von heute ab für den Umfang des hiesigen
Fürstenthums mit der Wirkung ertheilt worden, daß ohne ihre Zustimmung Niemand
befugt sein soll, den erfundenen Apparat herzustellen.
Dieses Privilegium ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn die Anmeldung
der fragl. Erfindung in dem hiesigen Fürstenthume nicht binnen Jahresfrist nachge-
wiesen werden kann. Auch wird die Neuheit der Erfindung im Sinne der nach der
Bekanntmachung des vormaligen Fürstlichen Geheimeraths-Collegiums vom 12. April
1843 bei Ertheilung von Erfindungspatenten in den deutschen Zollvereinsstaaken zu
beobachtenden Grundsätze ausdrücklich vorausgesetzt.
Die unterzeichuete Fürstl. Regierung macht solches zur allgemeinen Nachachtung
hiermit öffentlich bekannt.
Rudolstadt, den 31. März 1968.
Fürstl. Schwarzb. Regierung.
v. Bertrab.
North.
Fürfti. Schw. Rudolst. Gesetsamml. XXNIX. 37
n- in Rudolstadt den 18. April 1869.