Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1868. (29)

1868. 7 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt, 
Victzehuies Stück vom Ich- 1868. 
  
IINTTNNGTDNT#n 
XII. Bekanntmachung 
der Fürstlichen Regierung vom 31. März 1868, die Ertheilung einetz Pri- 
bilegiums für Francis Heury Dykers in New-Bork und Laban 
Clarke Stnart in Brooklin in Nordameri# auf eine electro= maguctische 
Kraftmaschine betreffend. 
Mit Höchster Genehmigung Serenissimt ist dem Franeis Heury Dykers 
in New. YVork und Laban Clarke Stuart in Brooklin ein Priilegium auf 
eine eleckro-magnetische Krastmaschine in der durch Beschreibung nachgewiesenen Weise 
auf fünf nach einander folgende Jahre von heute ab für den Umfang des hiesigen 
Fürstenthums mit der Wirkung ertheilt worden, daß ohne ihre Zustimmung Niemand 
befugt sein soll, den erfundenen Apparat herzustellen. 
Dieses Privilegium ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn die Anmeldung 
der fragl. Erfindung in dem hiesigen Fürstenthume nicht binnen Jahresfrist nachge- 
wiesen werden kann. Auch wird die Neuheit der Erfindung im Sinne der nach der 
Bekanntmachung des vormaligen Fürstlichen Geheimeraths-Collegiums vom 12. April 
1843 bei Ertheilung von Erfindungspatenten in den deutschen Zollvereinsstaaken zu 
beobachtenden Grundsätze ausdrücklich vorausgesetzt. 
Die unterzeichuete Fürstl. Regierung macht solches zur allgemeinen Nachachtung 
hiermit öffentlich bekannt. 
Rudolstadt, den 31. März 1968. 
Fürstl. Schwarzb. Regierung. 
v. Bertrab. 
North. 
Fürfti. Schw. Rudolst. Gesetsamml. XXNIX. 37 
n- in Rudolstadt den 18. April 1869.
	        
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