Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1868. (29)

262 1868. 
Die Anmeldung der Forderungen und die hierdurch entsichenden Ver- 
handlungen werden nach der Größe der Forderungen besonders berechnet. 
10) Bekanntmachung einer anderen Behörde, für den Anschlag derselben, 
einschließlich der Affirions, und Refirions-Registraturen 35 Kr. = 10 Sgr. 
11) Berechnungen, infofern sie nicht Theil einer Handlung sind, für welche be- 
reits ein besonderer Ansatz aufgestellt ist. von jeder Seite 35 Kr. = 10 Sgr. 
Distributionspläne im Concurse bisr zu 14 Fl. = 8 Thlr. 
Kostenrechnungen, und zwar für jeden vollen Gulden bez. Thaler des 
Gesammtbetrags, jedoch mit Ausschluß der baaren Verläge, der Separat- 
Vebühren und der für Rechtshandlungen bestehenden Aversionalsätze 
4 Kr. resp. 2 Sgr. bis hochstens 3 Fl. 30 Kr. = 2 Thlr. 
imnm Ganzen. . 
12) Berichte ohne Unterschied für jede Seite 18 Kr. resp. 5 Sgr. 
jedoch nicht unter 35„ = 10 „ 
13) Bescheinigungen und Zeugnisse, für die kein besordenn Ansatz vorge. 
schrieben ist, 35 Kr. = 10 Sgr., 
wenn sie nicht mehr als eine Geile füllen, für jede weitere Geir 
18 Kr. rosp. 5 Sgr. 
Die vorbereitenden Handlungen werden, wo nichts Aveeres bestinunt 
ist, besonders liquidirt. 
Besichtigungen siehe Protokoll. 
14) Bestellungsscheine der Concurscuratoren, Abwesenheits-Vormünder, Erb- 
schaftsvertreter, Sequester, Contradictoren und Ustanentzvolllicchr 
45 Kr. = 1 Thlr. 
andere Vormundschaftsscheine 35 Kr. = 10 Sgr. 
Circular s. Ladungen. 
Depositenschein f. Empfangsbescheinigung. 
Distributionspläne (. Berechnungen. 
Edictalladung s. Ladungen. 
Eidesabnahme s. Protovcoll. 
15) Eidessormeln, einschließlich der zweimaligen Reinschrift 
35 Kr. = 10 Sgr. 
bis 1 Fl. 45 Kr. = 1 Thlr. 
Für weitere Reinschriften werden blos Copialien berechnet.
	        
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