Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1868. (29)

304 1868. 
dem Sportular der Ersteren, welcher die eingehobenen Sporteln und Strasgelder ver- 
rechnet, zufällt. Die in Bezug auf das Cassen= und Rechnungswesen des Fürstl. Kreis- 
gerichts zu Sondershausen getroffenen Bestimmungen werden hierdurch nicht berührt. 
Bei Auctionen von Mobilien erhält derjenige Subalternbeamte, welcher die Er. 
stehungsgelder zu verrechnen zu, von 1 Fl.: 2 Kr., von 1 Thir.: 1 Sgr. 
4) Rechnungsgebühren. 
87. 
Inmichtigen Concurs, Sequestration. Erbschafts, oderandern vewwickelten gericht. 
lichen Angelegenheiten werden dem Beamten welcher die Rechnung ausstellt, für jeden 
Bogen derselben 1 Fl. 10 Kr. = 20 Sgr. bis 1 Fl. 45 Kr. = 1 Thlr. zugebilligt. 
5) Archivgebühren. 
88. 
Der mit dem Archivgeschäfte beauftragie Subalterne erhält bei Angelegenheiten der 
Privaten für Aufsuchen und Vorlegen von Acten, wenn 10 Jahre seit der letzten Expe- 
dition abgelaufen und die Acten in dem Archiv niedergelegt sind, von jedem Faseikel 
14 Kr. = 4 Sgr. 
6) Gebühren der Gemeinde. Beamten und Urkundspersonen. 
Urkundspersonen, sowio Gemeindebenmie, dencn die Besorgung von Auclio- 
nen, Besichligungen, Beschlagunhmen und sonstigen Verrichlungen ausgelrugen wird, 
erhalten für jede Stunde, wolcho sic dom Geschalte wilmen . 17 Kr. 5 Sgr., 
jedoch im Genzen für den Tog nicht bbe Fl. 45 Kr. = 1 Tbr. , 
Ir schrillliche Meldungen oder Aufse 21 Kr. = 6 Sgr., 
für nolhwendige Wege ausserhalb des Wohnorts von mindesions einer helben 
Stunde Entlernung . 21kr. = 6.Sgr. bis 42 Kr. = 12 Sgr. 
Diesclben Ansamze wordeo cen Gemeindebenonen sur ibre Theilnuhme bei Lan- 
desgrenzberichligungen gewilrt. Im Uebrigen können sie in öllemtlichen Ange- 
logenhoilton nichls liquldiren, in Gemeindeongelogonbeitcn nur dunn, wenn dic 
Gemoinde koine Aversionalvergllong giobt. 
Fungiren (lemeindebeamie uls Suchverslindige oder Zeugen, so cCxbullen 
sie die für diese besmmie Gobühren. 
Ausserdem possiren: 
a) L#s Bescheinigungen rüchsichtlich des Ankaufs von Cit 10 Kr. = 3 Sgr. 
b) fu Bescheinigungen bez. der Versicherung von Mobilien mit Einschluss der 
Invemir Iür die erste Seie 10 Kr. = 3 Sgr.,
	        
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