312 1868.
wird. Durch die Kopfplatte darf kein Nagel geschlagen werden, weil dadurch die
Fäuluiß des Ersteren befördert würde. In die Kopfplatte ist die Jahreszahl und
das Datum des. Setzungstermins einzuschlagen resp. einzugraviren, jedoch ohne das
Metall zu durchbrechen.
Ist der Boden, wohin der Pfahl gesetztwerden soll, von so falsiger Beschaffenheit,
daß durchaus kein Holzpfahl in denselben eingetrieben werden kann, so muß eine stei-
nerne Marke errichlet werden; diese besteht aus einem 31— 4 Fuß im Geviert großen,
mindestens 10 Zoll dicken Bodeisttein und einer 12— 1 n Zoll (je nach der erforder-
lichen Höhe) im Geriert starken Standsäule. Beide Theile müssen je aus einem Stück
und aus einer festen, nicht leicht verwikternden oder zerbrechlichen Steinart bestehen.
Der Bodenstein wird auf dem möglichst gerbneten Felsengrund so sicher gelagert, daß
weder eine gänzliche, noch auch theilweise Senkung desselben in der Folgczeit stattfinden
kann, weshalb das Gerölle und das lose Gestein sorgfältig sortzuräumen ist. Die Stand-
säule ist mit dem Bodenstein sicher und fest zu verbinden. Am besten geschieht dieß durch
einen 8—.9 Zoll im Geviert starken und mindestens 6 Zoll langen Zapfen, der in einem
— passend vorgerichteten Loch in der Mitte des Bodensteins
— eingeseht und mit Blei oder Schwefel sorgfältig vergossen
i wird. Die Dimensionen des Zapfens und Loches sind
nach unten etwas zu vergrößern, damit der Zapfen nach
7· dem Vergießen nicht aus dem Loche herausgezogen werden
I kann. · Die Standflaͤche der Saule muß rund um den Zapfen
anaauf dem Bobdenstein allerwärts dicht aufliegen. Auf dem
Bodinstein wird demnächst rund um die Standsäule Beschwe-
4 — “ mngsmauerwerk bon möglichst großen Steinen ausgeführt,
4 “ das oben mindestens 6 Zoll Höhe der Standsäule, vom Kopf
? abwärts gerechnet, frei lassen muß. Ist die Standsäule, die
immer etwas länger als erforderlich zu nehmen ist, fest mit
dem sccher gelagerten Bodenstein verbunden, so wird deren Kopf auf die dem betreffen-
den Triebwerke zustehende Wasserhöhe genau horizontal abgearbeitet, auf der Vopf-
fläche wird die Jahreszahl und das Datum des Sehungstemmins tief und etwas unter-
gearbeitet eingehauen und mit Blei ausgegossen.
Der Kopf des hölzernen Sicherpfahls oder der steinernen Marke, sofern diese als
Sicherpfahl dient, wird zuerst mit einer Steinplatte, dann mit Erde überdeckt und
über demselben sodann zur leichtern Wiederauffindung ein Markstein eingesetzt.