Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1868. (29)

aas 1868. 
. 8. 3. «. 
Folgende Fürstlich Schwarzburg= Rudolstädtische Staaksbeamten genießen für 
abgehende und ankommende Briefpostgegenstände, für welche das Porto früher zur 
Fürstlich Thurn= und Taxisschen Postkasse geflossen sein würde, persönliche Porto- 
freiheit: , 
Dr.jor.vonBektrab,WitklichekGeheimchathundMinistet, 
Freiherr von Ketelhodt, Geheimer Rath, in Rudolstadt. 
Roß, Hofrath, T * 
Die von diesen Staatsbeamten aufgelieserten Briefpostsendungen sind dadurch 
als portofrei kenntlich, daß dem auf der Adresse befindlichen Portofreiheitsvermerk der 
Name des persönlich zur Porkofreiheit berechtigten Absenders hinzugefügt ist.
	        
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