1868. 471
Gesetzsammlung
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
LSiebenundzwanzigstes Stäck vom Jahre 1868.
& LXXIII. Bekanntmachung
des Fürstlichen Ministeriums vom 11. September 1868, die Ertheilung eines
Mtents für den Rentmeister Hermann Schlotter in Köstritz bei Gera auf
eine Wasserhebungömaschine betreffend.
Mit höchster Genchmigung Serenissimi ist dem Rentmeister Hermann
Schlotter in Köstritz bei Gera ein Privilegium auf eine Wasserhebungsmaschine
in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Weise auf fünf nach einander
solgende Jahre von heute ab für den Umfang des hiesigen Fürstenthums mit der Wirkung
ertheilt, daß ohne seine Zustimmung Niemand befugt sein soll, die ersundene Wasser-
hebungsmaschine herzustellen.
Dieses Privilegium ist jedoch alsdann als erloschen zu betrachten, wenn die An-
wendung der fraglichen Erfindung in dem hiesigen Fürstenthume nicht binnen Jahres-
frist nachgewiesen werden kann.
Auch wird die Neuheit der Erfindung im Sinne der nach der Bekanntmachung des
vormaligen Fürstl. Geheimeraths-Collegiums vom 12. April 1843 bei Ertheilung
von Erfindungspatenten in den deutschen Zollvereinsstaaten zu beobachtenden Grund-
sähe ausdrücklich vorausgesetzt.
Das unterzeichnete Fürstliche Ministerium macht solches zur allgemeinen Nach-
achtung hiermit öffentlich bekannt.
Nudolstadt, den 11. September 1868.
Fürstlich Schwarzb. Ministerium.
Leo i. V.
North.
Fürstl. Schw. Nudolst. Gesehsamml. .XNK. 69
Ausgegeben in Rudolstadt den 30. October 1868.