Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1868. (29)

472 1868. 
LXXIV. Bekanntmachung 
des Fürstlichen Ministeriums vom 1 1. September 1868, die Ertheilung eines 
Matents für Andreas Lommer in Breslau auf einen Reverberir-Stahl-= 
schmelzofen und das damit verbundene kontinuirliche Verfahren der Stahl- 
bereitung betreffend. 
Mit höchster Genehmigung Serenissimi ist dem Andreas Lommer in 
Breslau für Franz Ellershausen in Montreal ein Privilegium auf einen 
Neverberir- Stahlschmelzofen und das damit verbundene continuirliche Verfahren der 
Stahlbereitung in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Weise auf 
fünf nach einander folgende Jahre von heute ab für den Umfang des hiesigen Fürsten- 
thums mit der Wirkung ertheilt, daß ohne seine Zustimmung Niemand befugt sein soll, 
den erfundenen Reverberir-Stahlschmelzofen herzustellen. 
Dieses Privilegium ist jedoch alsdann als erloschen zu betrachten, wenn die An- 
wendung der fraglichen Ersindung in dem wiesigen Fürstenthume nicht binnen Jahres- 
frist nachgewiesen werden kann. 
Auch wird die Neuheit der Erfindung im Sinne der nach der Bekannimachung des 
vormaligen Fürstlichen Geheimeraths-Collegiums vom 12. April 1843 bei Ertheilung 
von Erfindungspatenten in den deutschen Zollvereinsstaaten zu beobachtenden Grund- 
säße ausdrücklich vorausgesetzt. 
Das unterzeichnete Fürstliche Ministerium macht solches zur allgemeinen Nach- 
achtung hiermit öffentlich bekannt. 
Nudolstadt, den 11. September 1868. 
Fürstlich Schwarzb. Ministerlum. 
Leo, i. V 
North.
	        
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