Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1868. (29)

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ebenfalls anliegenden, zwischen den gedachten Regierungen und der Direction der 
Thüringischen Eisenbahngesellschaft vereinbarten Vertrags A. J. Erfurt am 4. December 
1867 auf den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Gera über Weida, Neustadt 
-a O., Pößneck und Saalfeld nach Eichicht auszudehnen und nachdem der dem- 
gemäß abgefahte Nachtrag zu dem Statute der gedachten Eisenbahn= Gesellschaft in der 
aus der Beilage ersichtlichen Fassung allseitig die erforderliche Genehmigung erhalten 
hat, Wir Uns in Gnaden bewogen gefunden haben, der gedachten Thüringischen Eisen- 
bahn-Gesellschaft die Concession zum Bau und Betriebe der von Gera nach Eichicht 
zu führenden Eisenbahn, soweit dieselbe Unser Staatsgebiet berührt, nach Maßgabe 
der vorerwähnten Verträge nebst Statut-Nachtrag andurch zu ertheilen und ihr das 
Recht zur Exproprialion und zur vorübergehenden Benutzung fremder Grundslücke nach 
Maßgabe eines dieserhalb besonders zu erlassenden Gesetzes zu verleihen. * 
Die gegenwärtige Concessions= und Genehmigungs-Urkunde soll sammt ihren 
Anlagen durch die Gesetzsammlung zur öfsentlichen Kenntniß gebracht werden. 
So geschehen 
Rudolstadt, den 25. September 1868. 
(L. S.) Albert, F. z. S. 
v. Ketelhodt, i. V. 
Staats-Vertrag 
vom 18. März 1867 nebst Schluß-Protokoll. 
Nachdem Seine Majestät der König von Preußen, Seine Königliche Hoheit der 
Großherzog von Sachsen-Weimar, Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen, 
Seine Durchlaucht der regierende Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt und Seine Durch- 
laucht der regierende Fürst Neuß jüngerer Linie beschlossen haben, eine Eisenbahn von 
Gera über Weida, Triptis, Neustadt a. O., Pößneck, Saalfeld bis 
zum Fuße des Thüringer Waldes bei Eichicht in Inaussichtnahme späterer Fort- 
setzung nach den zu den Mainlinien führenden Eisenbahnen ins Leben zu rufen, sind
	        
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