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ebenfalls anliegenden, zwischen den gedachten Regierungen und der Direction der
Thüringischen Eisenbahngesellschaft vereinbarten Vertrags A. J. Erfurt am 4. December
1867 auf den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Gera über Weida, Neustadt
-a O., Pößneck und Saalfeld nach Eichicht auszudehnen und nachdem der dem-
gemäß abgefahte Nachtrag zu dem Statute der gedachten Eisenbahn= Gesellschaft in der
aus der Beilage ersichtlichen Fassung allseitig die erforderliche Genehmigung erhalten
hat, Wir Uns in Gnaden bewogen gefunden haben, der gedachten Thüringischen Eisen-
bahn-Gesellschaft die Concession zum Bau und Betriebe der von Gera nach Eichicht
zu führenden Eisenbahn, soweit dieselbe Unser Staatsgebiet berührt, nach Maßgabe
der vorerwähnten Verträge nebst Statut-Nachtrag andurch zu ertheilen und ihr das
Recht zur Exproprialion und zur vorübergehenden Benutzung fremder Grundslücke nach
Maßgabe eines dieserhalb besonders zu erlassenden Gesetzes zu verleihen. *
Die gegenwärtige Concessions= und Genehmigungs-Urkunde soll sammt ihren
Anlagen durch die Gesetzsammlung zur öfsentlichen Kenntniß gebracht werden.
So geschehen
Rudolstadt, den 25. September 1868.
(L. S.) Albert, F. z. S.
v. Ketelhodt, i. V.
Staats-Vertrag
vom 18. März 1867 nebst Schluß-Protokoll.
Nachdem Seine Majestät der König von Preußen, Seine Königliche Hoheit der
Großherzog von Sachsen-Weimar, Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen,
Seine Durchlaucht der regierende Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt und Seine Durch-
laucht der regierende Fürst Neuß jüngerer Linie beschlossen haben, eine Eisenbahn von
Gera über Weida, Triptis, Neustadt a. O., Pößneck, Saalfeld bis
zum Fuße des Thüringer Waldes bei Eichicht in Inaussichtnahme späterer Fort-
setzung nach den zu den Mainlinien führenden Eisenbahnen ins Leben zu rufen, sind