Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1868. (29)

464 1868. 
Schluß-Protokoll. 
Die unterzeichneten Bevollmächtigten waren heute zusammengetreten, um zum 
Abschlusse und zur Vollziehung des Staatsvertrages wegen Herstellung einer Eisenbahn 
von Gera nach Eschicht zu schreiten. 
Bei dieser Gelegenheit sind in das gegenwärtige Schluß-Protokoll noch die nach- 
stehenden Erklärungen ausgenommen worden, welche, ohne daß es einer besonderen 
Ratiftcation derselben bedorf, mit dem Vertrage selbst, sobald dieser ratifizirt sein wird, 
gleiche Krast und Gültigkeit haben sollen. 
Zum Artikel 1 des Vertrages. 
Man ist allseitig damit einverstanden, daß die Fortsetzung der im Vertrage bezeich. 
neten Bahn von Eichicht aus in der Richtung der Mainlinien als ein dem gegenwärligen 
Vertrage zu Grunde liegender Zweck im Auge behalten werde, daß daher die betreffen- 
den Territorial-Regierungen die Verpflichtung übernehmen, nicht blos solche Fort- 
sehungen im Allgemeinen zu genehmigen, sondern auch keine Einrichtungen zu treffen 
resp. zu gestatten, welche den angegebenen Hauptzweck wesentlich erschweren oder ver- 
eiteln würden. 
In gleicher Weise sind die vertragschließenden Regierungen darüber einverstanden, 
auch auf die weitere Verfolgung des Projektes einer Eisenbahn von Triptic nach Hof 
Bedacht zu nehmen. Die durch den Ausbau dieser Bahnstrecke zu gewinnende Linie 
Gera-Hof ist bereits bei den kommissarischen Verhandlungen, welche dem gegenwärtigen 
Vertragsschlusse vorausgegangen sind, in gemeinsame Erwägung gezogen worden und 
nach den ursprünglichen Absichten der kontrahirenden Regierungen würde schon der 
gegenwärtige Vertrag auf die Sicherstellung der Anie Gera-Hof ausgedehnt worden 
sein, wenn nicht die Fürstlich Reußische Regierung sich zu ihrem Bedauern für jetzt 
außer Stande sähe, dies Unternehmen in gleicher Weise zu unterstützen, wie solches 
von den übrigen kontrahirenden Regierungen beabsichtigt, und auch von der bei den 
Vowerhandlungen betheiligt gewesenen Königlich Boyerischen Regierung in Aussicht 
gestellt worden war. 
Die Fürstlich Reußische Regierung gibt jedoch die Hoffnung nicht auf, die ihr 
in dieser Hinsicht entgegenstehenden Schwierigkeiten in der Folge beseitigen zu können. 
Mit Nücksicht hierauf erklären die übrigen kontrahirenden Regierungen auf den Wunsch 
der Fürstlich Reußischen Regierung, dah Sie Sich zum Abschlusse eines Verkrages 
wegen der Eisenbahnstrecke Triptis-Hof auf den allgemeinen Grundlagen, über welche
	        
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