464 1868.
Schluß-Protokoll.
Die unterzeichneten Bevollmächtigten waren heute zusammengetreten, um zum
Abschlusse und zur Vollziehung des Staatsvertrages wegen Herstellung einer Eisenbahn
von Gera nach Eschicht zu schreiten.
Bei dieser Gelegenheit sind in das gegenwärtige Schluß-Protokoll noch die nach-
stehenden Erklärungen ausgenommen worden, welche, ohne daß es einer besonderen
Ratiftcation derselben bedorf, mit dem Vertrage selbst, sobald dieser ratifizirt sein wird,
gleiche Krast und Gültigkeit haben sollen.
Zum Artikel 1 des Vertrages.
Man ist allseitig damit einverstanden, daß die Fortsetzung der im Vertrage bezeich.
neten Bahn von Eichicht aus in der Richtung der Mainlinien als ein dem gegenwärligen
Vertrage zu Grunde liegender Zweck im Auge behalten werde, daß daher die betreffen-
den Territorial-Regierungen die Verpflichtung übernehmen, nicht blos solche Fort-
sehungen im Allgemeinen zu genehmigen, sondern auch keine Einrichtungen zu treffen
resp. zu gestatten, welche den angegebenen Hauptzweck wesentlich erschweren oder ver-
eiteln würden.
In gleicher Weise sind die vertragschließenden Regierungen darüber einverstanden,
auch auf die weitere Verfolgung des Projektes einer Eisenbahn von Triptic nach Hof
Bedacht zu nehmen. Die durch den Ausbau dieser Bahnstrecke zu gewinnende Linie
Gera-Hof ist bereits bei den kommissarischen Verhandlungen, welche dem gegenwärtigen
Vertragsschlusse vorausgegangen sind, in gemeinsame Erwägung gezogen worden und
nach den ursprünglichen Absichten der kontrahirenden Regierungen würde schon der
gegenwärtige Vertrag auf die Sicherstellung der Anie Gera-Hof ausgedehnt worden
sein, wenn nicht die Fürstlich Reußische Regierung sich zu ihrem Bedauern für jetzt
außer Stande sähe, dies Unternehmen in gleicher Weise zu unterstützen, wie solches
von den übrigen kontrahirenden Regierungen beabsichtigt, und auch von der bei den
Vowerhandlungen betheiligt gewesenen Königlich Boyerischen Regierung in Aussicht
gestellt worden war.
Die Fürstlich Reußische Regierung gibt jedoch die Hoffnung nicht auf, die ihr
in dieser Hinsicht entgegenstehenden Schwierigkeiten in der Folge beseitigen zu können.
Mit Nücksicht hierauf erklären die übrigen kontrahirenden Regierungen auf den Wunsch
der Fürstlich Reußischen Regierung, dah Sie Sich zum Abschlusse eines Verkrages
wegen der Eisenbahnstrecke Triptis-Hof auf den allgemeinen Grundlagen, über welche