Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1868. (29)

1868. 400 
festgestellten Bau- Projekts alsbald zu beginnen und den Bau derartig zu betreiben, 
das die betriebsfähige Vollendung binnen längstens 3 (drei) Jahren erfolgt. 
Die Bahn soll vorläufig nur mit einem Gleise versehen und das zweite Gleis erst 
bri eintretendem Bedürfnisse (Artikel 3 ..M 6ü des Staatsvertrages) für Nechnung des 
hier in Rede stehenden Unternehmens hergestellt werden. 
Die technische Revision und Feststellung des gesammten Bau-Projekts, einschließ. 
lich der Kostenanschläge, geschieht durch die Königlich Preußische Aegierung, deren 
Bestätigung auch die Wahl des den Bau leitenden oberen Technikers bedarf. 
Die landespolizeiliche Prüsung des Bau - Projekts und die Feststellung der 
Stations. Aulagen ersolgt jedoch durch jede einzelne Regierung innerhalb ihres 
Gebiets. 
Von Seit der Königlich Preuhischen Staatsregierung werden der Thüringischen 
Eisenbahn-Gesellschast die vorhandenen Vorarbeiten (Artikel 3 des Staatsvertrags) 
überlassen. Die für deren Anfertigung verausgabten Kosten hat die Gesellschaft aus 
dem Bau- mdd zu erstatten. 
8. 4. 
Das Anlags-Kapital, welches zur anschlagsmäßigen Ausführung und Ausrüstung 
der Bahn, einschliehlich der Erveilerung der bei Gera vorhandenen Stations. Anlagen, 
sowie zur Beschaffung der Transport. Mittel, zur Verzinsung des Anlage, Kapitals 
während der Banzeit und zur Deckung der bei Beschaffung der Geldmittel etwa ein- 
tretenden Verluste erforderlich ist, wird auf 6 Millionen Thaler angenommen. Die 
Thüringische Eisenbahn, Gesellschaft wird dasselbe durch Ausgabe von Stamm-Aktien' 
Liltern C beschaffen, welche mit vier und einem halben Prozent jährlich verzinslich 
sind, und ist ermächtigt, nach ihrer Wahl diese Papiere ganz oder theilweise entweder 
freihändig zu begeben, oder nach Maßgabe der Vorschriften in den Paragraphen 13 
und flg. des Statuts der Thüringischen Eisenbahn= Gesellschaft vom Iten und 5ten 
August 1844 zur Zeichnung aufzulegen. 
KS. 5. 
Sobald die Bau-Rechnung für die neue Bahn geschlossen ist. was spaͤleslens 
ein Jahr nach erfolgter Betriebseröffnung Stalt finden soll, wird das Kapital, 
welches sich 
1) für den Bau der Bahn nebst allem Zubchör, 
2) für Anschaffung der Transport= Mittel,
	        
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