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sein wird, festgesetzt, daß die Oegenseitig zu leistende Entschädigung nach der
zurückgeletzten Meilenzahl und den im Burbandverkehre“ der Thuringischen
Eisenbahn zeltenden niedrigsten Miethsätzen“ zu normiren ist.
5)/Was im Verkehre mit anderen. Bahnen an Miethe für Wagen oder Wlonid-
tiven aufkommt und: gezahlt wird, beziehungswelse die Disserenz zwischen
dieser Eiltnahme und Ausgabe, wird für jedes' Betriebsjähr auf die Thü-
lingische Eisenbahn und die neue Bahn nach Verhälti dev. ——--
((Fehungzweffe der- Lolomnotio · Meilen verrechnet. "-.
,- § 18«.«««·.«·5
- vie rücksichtlich des- —ni’)ies und der Aulatze und Unterheliin eiettrenag
netischer Telegraphen zwischen der Preußischen Staatsregierung und der Thüringischen
Eisenbahn-Gesellschaft abgeschlossenen. auf die Hauptbahn bezüglichen Verträge sollen
auch für die Gera-Eichichter Eiseibahn Gilhet haben. soreit nicht lobale Vorhãtt.
nisse eine Abänderung bedingen.
Die Eisenbahn= Gesellschaft istt verhflichiet, die Anlage eines ———
Staats= Telegraphen ais Per neiten Bahn #mentgelklich zu gestatten. Sle' übermitumt
die Befördeiung voin Privckk= und Skaäts" Depeschen mit dem Telegraphen dieset Bahn
auf Grund des Preußischen Metlements wom 1. Juli 4867 und etwaiger späteren
Abänderungen desselben: Sie- ist- verpflichtet. sdie Staats-Depeschen der betheiligten
Regierungen nach deujenigen Telegraphen-Stationen, wo leine — clegrnhenr
Stationen bochanden, egeltih zu besordern ½*½
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Zur Aucshrun ür Bestimmung des Siats= Veinanon volii 18. ehlin er: unc 1
über die Benußtig der Eisenbahn zu millitärischen Zwecken ist die- Gesellschast ver-
pslichtet. sowohl den Bestimmungen des Presßischen Neglemenis vomel. M# 186,
betrefsend die Organisation des Transports groͤßerer Tiuppenmassen auf ben Elser
bahnen, nebst der Instruktion von gleicheml Dakum für den Transpürt ber Trappen
und des Armed- Materials anf din Eisenbahnen, * ach den Abaͤndetnngen und *
hänzungen dieser Reglemento und Instruktion sich zu untertersen.:.
Gendarmen sind“ rücksi hich r Besorderung burch die vahn den T Per-
sonen Keich u chten“
· *
Im Uebrisen sün die ae des zuch die arcsi Uckuiden vbnn
20. Augüst #esp. 10. und 1:3. Septomber 1844 bestäligten Statuts der Thüringischen