406 1868.
Statuten-Nachtrag
bezüglich
der Eisenbahn von Gera nach Eichicht.
S. 1.
Das Unternehmen der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft wird auf den Bau
und Betrieb einer Eisenbahn von der Station Gera ausgehend über Saalfeld bis zum
Fuß des Thüringer Waldes bei Eichicht nach Maßgabe des zwischen der Königlich
Preußischen, der Großherzoglich Sächsischen, der Herzoglich Sachsen Meiningischen,
der Fürstlich Schwarzburg= Rudolstädtischen und Fürstlich Reußischen Regierung
einerseits und der Thüringischen Eisenbahn. Gesellschaft, vertreten durch ihre
Direktion, andererseits, abgeschlossenen Vertrags vom 4. Dezember 1867 ausgedehnt.
8. 2.
Das zur Ausführung des neuen Untemehmens erforderliche Anlage Kapital
wird auf 6,000,000 Thaler, in Worten Sechs Millionen Thaler, angenommen.
8. 3.
Die Beschaffung der 6,000,000 Thaler erfolgt durch Ausgabe von 60,000 Stück
mit 4 Prozent verzinslicher Statm= Aktien Eüllr. C der Thütingischen Eisenbahn-
Gesellschaft in Appoints von 100 Thalern Nominal-Werth, unter Zins= Garantie
Seitens der betheiligten Staaten und der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft nach
Maßgabe der §§. 5, 8 und 11 des Vertrags vom 4. Dezember 1867.
Der etwaige Mehrbedarf an Anlage-Kapital wird in Gemähheit des §. 5 des
enwähnten Vertrags festgestellt, und ist für Rechnung des Thüringischen Stamm-Unter-
nehmens auszubringen.
8. 4.
Für die Ausgabe der Stamm-Mktien Liur. C ist die Bestimmung im 8. 4 des
Vertrags vom 4. Dezember 1867 maßgebend. Die desfallsigen Bekanntmachungen
erläßt die Direktion nach Vorschrift des §. 11 des Statuts der Thüringischen Eisen-
bahn-Gesellschaft vom 3. und 5. August 1844, sowie des J. 4 des Statuten-Nach-
trags vom Jahre 1856.