Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1868. (29)

406 1868. 
Statuten-Nachtrag 
bezüglich 
der Eisenbahn von Gera nach Eichicht. 
S. 1. 
Das Unternehmen der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft wird auf den Bau 
und Betrieb einer Eisenbahn von der Station Gera ausgehend über Saalfeld bis zum 
Fuß des Thüringer Waldes bei Eichicht nach Maßgabe des zwischen der Königlich 
Preußischen, der Großherzoglich Sächsischen, der Herzoglich Sachsen Meiningischen, 
der Fürstlich Schwarzburg= Rudolstädtischen und Fürstlich Reußischen Regierung 
einerseits und der Thüringischen Eisenbahn. Gesellschaft, vertreten durch ihre 
Direktion, andererseits, abgeschlossenen Vertrags vom 4. Dezember 1867 ausgedehnt. 
8. 2. 
Das zur Ausführung des neuen Untemehmens erforderliche Anlage Kapital 
wird auf 6,000,000 Thaler, in Worten Sechs Millionen Thaler, angenommen. 
8. 3. 
Die Beschaffung der 6,000,000 Thaler erfolgt durch Ausgabe von 60,000 Stück 
mit 4 Prozent verzinslicher Statm= Aktien Eüllr. C der Thütingischen Eisenbahn- 
Gesellschaft in Appoints von 100 Thalern Nominal-Werth, unter Zins= Garantie 
Seitens der betheiligten Staaten und der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft nach 
Maßgabe der §§. 5, 8 und 11 des Vertrags vom 4. Dezember 1867. 
Der etwaige Mehrbedarf an Anlage-Kapital wird in Gemähheit des §. 5 des 
enwähnten Vertrags festgestellt, und ist für Rechnung des Thüringischen Stamm-Unter- 
nehmens auszubringen. 
8. 4. 
Für die Ausgabe der Stamm-Mktien Liur. C ist die Bestimmung im 8. 4 des 
Vertrags vom 4. Dezember 1867 maßgebend. Die desfallsigen Bekanntmachungen 
erläßt die Direktion nach Vorschrift des §. 11 des Statuts der Thüringischen Eisen- 
bahn-Gesellschaft vom 3. und 5. August 1844, sowie des J. 4 des Statuten-Nach- 
trags vom Jahre 1856.
	        
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