T 1868.
LXXVIII. Ministerial-Bekanntmachung,
den Anschluß der Großherzogthümer Meckleuburg, einiger zeither ausgeschlossen
Vewesener Theile der Regierungebezirke Stettin und Potedam, sowie der freien
und Hansestadt Lübeck an den Zollverein betreffend, vom 28. October 1868.
Nachdem die Gründe aufgehört haben, welche die volle Anwendung des Vertrags
vom 8. Juli 1867, die Forkdauer des Zoll- und Handelsvereins betreffend, (Bundes-
gesetzblatt des Norddeutschen Bundes für 1867, Seite 81) auf die Großherzogthümer
Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg= Strelitz, auf die vom Zollverein ausgeschlossen
gebliebenen Theile der Regierungöbezirke Stettin und Potsdam und auf die Hanfestadt
Lübeck bisher verhindert haben, sind auf Grund des Artikels 6 des gedachten Vertrags
in Folge eines Beschlusses des Bundesraths des Zollvereins die vorerwähnten Länder
und Landestheile vom 11. August d. J. an in den Verband des Gesainmt-Zollvereins
aufgenommen worden. Die wegen der Erhebung einer Nachsteuer dabei zunächst noch
erforderlich gebliebenen Beschränkungen haben mit dem 19. September d. J. aufgehört
und es ist, wie hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, mit diesem Tage der
den vertragsmäßigen Bestimmungen entsprechende freie Verkehr zwischen den bisherigen
Theilen des Zollvereins und den gedachten Ländern und Landestbeilen eingetreten.
In Absicht der einer inneren indirekten Steuer unterliegenden Erzeugnisse (Brannt-
wein, Bier, Tabak) findet zwischen Preußen nebst den dieserhalb mit Preußen ver-
bundenen Theilen des Norddeutschen Bundes und den vorgedachten Ländern und
Landestheilen, serner auch, was in Folge der Bekanntmachungen vom 24. Januar,
21. Febrnar, sowie 19. März d. J. zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, dem
Herzogthume Lauenburg und den inzwischen bereits dem Zollvercin angeschlossenen
Hamburgischen Gebietstheilen ebenfalls ein völlig freier Verkehr statt, so daß beim
Uebergange der gedachten Gegenstände gegenseitig eine Abgabe weder erhoben noch er-
stattet wird.
Rudolstadt, den 28. October 1868.
Fürstlich Schwarzburgisches Ministerium,
Abtheilung der Finanzen.
Schwa
A. Koch.