1870. 1
NXIII. Bekanntmachung
des Fürstlichen Ministeriums vom 26. März 1870, die Ertheilung
eines Patents auf eine Vorrichtung an Nähmaschinen zur Erzeugung
von überwendlichen und Kuopflochnähten mittelst einer einzigen Nadel
betreffend. «
Mit höchster Genebmigung Serenissimi ist dem Isidor Nasoh und Karl
Grimme zu Braunschweig ein Privilegium auf eine Vorrichtung an Nähmaschinen
zur Erzeugung von überwendlichen und Knopflochnähten mittelst einer einzigen Nadel
in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Weise auf fünf nach einander
folgende Jahre von heute ab für den Umfang des biesigen Fürstenthums mit der Wir-
kung ertheilt, daß ohne ihre Zustimmung Niemand befugt sein soll, die erfundene frag.
liche Vorrichtung herzustellen.
Dieses Privilegium ist jedoch alsdann als erloschen zu betrachten, wenn die An-
wendung der fraglichen Erfindung in dem hiesigen Fürstenthume nicht binnen Jahres-
frist nachgewiesen werden kann.
Auch wird die Neuheit der Ersindung im Sinne der nach der Bekanntmachung
des vormaligen Fürstlichen Geheimeraihs Collegiums vom 12. April 1843 bei Er-
theilung von Erfindungspatenten in den deutschen Zollvereinsstaaten zu beobachtenden
Grundsätze ausdrücklich vorausgesetzt.
Das unterzeichnete Fürstliche Ministerium macht solches zur allgemeinen Nach-
achtung hiermit öffentlich bekannt.
Rudolstadt, den 26. März 1870.
Firsstlich Schwarzb. Ministerium.
v. Bertrab.