Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einunddreißigster Jahrgang. 1870. (31)

1870. 1 
NXIII. Bekanntmachung 
des Fürstlichen Ministeriums vom 26. März 1870, die Ertheilung 
eines Patents auf eine Vorrichtung an Nähmaschinen zur Erzeugung 
von überwendlichen und Kuopflochnähten mittelst einer einzigen Nadel 
betreffend. « 
Mit höchster Genebmigung Serenissimi ist dem Isidor Nasoh und Karl 
Grimme zu Braunschweig ein Privilegium auf eine Vorrichtung an Nähmaschinen 
zur Erzeugung von überwendlichen und Knopflochnähten mittelst einer einzigen Nadel 
in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Weise auf fünf nach einander 
folgende Jahre von heute ab für den Umfang des biesigen Fürstenthums mit der Wir- 
kung ertheilt, daß ohne ihre Zustimmung Niemand befugt sein soll, die erfundene frag. 
liche Vorrichtung herzustellen. 
Dieses Privilegium ist jedoch alsdann als erloschen zu betrachten, wenn die An- 
wendung der fraglichen Erfindung in dem hiesigen Fürstenthume nicht binnen Jahres- 
frist nachgewiesen werden kann. 
Auch wird die Neuheit der Ersindung im Sinne der nach der Bekanntmachung 
des vormaligen Fürstlichen Geheimeraihs Collegiums vom 12. April 1843 bei Er- 
theilung von Erfindungspatenten in den deutschen Zollvereinsstaaten zu beobachtenden 
Grundsätze ausdrücklich vorausgesetzt. 
Das unterzeichnete Fürstliche Ministerium macht solches zur allgemeinen Nach- 
achtung hiermit öffentlich bekannt. 
Rudolstadt, den 26. März 1870. 
Firsstlich Schwarzb. Ministerium. 
v. Bertrab.
	        
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