Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einunddreißigster Jahrgang. 1870. (31)

1870. 25 
M. XVIII. Bekanntmachung 
des Fürstlichen Ministeriums vom 11. April 1870, die Ertheilung 
eines Patents auf einen Apparat zum Trocknen mchl= und körner- 
artiger Stoffe 2rc. betreffend. 
Mit höchster Genehmigung Serenissim ist dem Melchior Nolden zu Frank- 
fürt a. M. ein Privilegium auf einen Apparat zu dem dreifachen Zwecke, mehl- 
und körnerartige Stoffe zu trocknen und zu dörren, flüssige Substanzen zu erhitzen, 
zu kühlen und zu mischen, sowie gasartige zu condensiren, in der durch Zeichnung und 
Beschreibung nachgewiesenen Weise auf fünf nach einander folgende Jahre von heute ab 
für den Umfang des hiesigen Fürstenthums mit der Wirkung ertheilt, daß ohne seine 
Zustimmung Niemand befugt sein soll, den erfundenen fraglichen Apparat herzustellen. 
Dieses Privilegium ist jedoch alsdann als erloschen zu betrachten, wenn die An- 
wendung der fraglichen Erfindung in dem hiesigen Fürstenthume nicht binnen Jahres- 
frist nachgewiesen werden kann. 
Auch wird die Neuheit der Ersindung im Sinne der nach der Bekanntmachung 
des vormaligen Fürstlichen Geheimeraths-Collegiums vom 12. April 1843 bei Er- 
theilung von Erfindungspatenten in den deutschen Zollvereinsstaaten zu beobachtenden 
Grundsäßze ausdrücklich vorausgesehzt. 
Das unterzeichnete Fürstliche Ministerium macht solches zur allgemeinen Nach- 
achtung hiermit öfsentlich bekannt. 
Rudolstadt, den 11. April 1870. 
Färstlich Schwarzb. Ministerium. 
v. Bertrab.
	        
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