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d. J., von 8 Uhr Vormittags bis 7 Uhr Abends, bei den bezeichneten Siellen
statt.
Der Subseriptionspreis wird wenige Tage vor dem 3. August festgesetzt und
besonders bekannt gemacht werden.
8. 3.
Die Subscription kann, unter Benutzung der von den Zeichnungsstellen auch
schon vor Beginn der Zeichnungen auszugebenden Verpflichlungsscheine, auf be-
liebige, durch die Zahl 50 theilbare Nominalbeträge von Schuldverschreibungen
ersolgen. Jede einzelne Zeichuung mus; mindeslens auf 50 Thlr. Nominalbetrag
lauten.
S. 4.
Außer dem Kapitalbetrage hat der Zeichner, vorbehaltlich der Bestimmung im
§. 10, Stückziusen nach dem Saß von 5 pCt. pro auno von den einzuzahlenden Be,,
trägen für die Zeit vom 1. Juli d. J. bis zum jedesmaligen Einzahlungstage zu
vergüten.
5.
Bei der Subskription ist eine baare Anzahlung von 10 Prozent des gezeichneten
Nominalbetrages zu leisten.
Es kann jedoch bei Fürstlicher Haupt= Landes-Kasse in Rudolstadt statt der
baaren Anzahlung eine Kaution von 20 Prozent des gezeichneten Nominalbetrages
in zum Tagescourse zu veranschlagenden Effekten hinterlegt werden.
Als Kautionsobjecte werden angenommen: Staatsschuldverschreibungen der zum
Norddeutschen Bunde gehörigen Staaten, Nentenbriefe der Preußischen Rentenbanken,
Pfandbriefe landschaftlicher Pfandbrief. Institute und staatlich garantirte Prioritäts-
Obligationen norddeutscher Eisenbahnen.
Bei folgenden Stellen nämlich:
der preußischen Haupt- Seehandlungskasse, der Kasse der Preußischen Bank und den
mit der Annahme von Zeichnungen beauftragten Komptoiren und Kommanditen
der preußischen Bank, bei den Zeichnungsstellen in Frankfurt a. M., Leipzig.
Hamburg und Bremen
können auch andere courShabende Werthpapiere als Kaution angenommen werden.