Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einunddreißigster Jahrgang. 1870. (31)

1870. 89 
Gesetzsammlung 
für das Furstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
14. Stück vom Jahre 1870. 
NXIL. Bekanntmachung 
des Fürstlichen Ministeriums vom 17. September 1870, die Erthei- 
lung eines Patents auf verbesserte Maschinen zur Darstellung 
von Gewinden betreffend. 
Mit Höchster Genehmigung Serenissimj ist dem Treat Timothy Proßer 
zu Chicago ein Privilegium auf verbesserte Maschinen zur Darstellung von Gewinden 
au Schrauben und Bolzen in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen 
Weise auf fünf nach einander folgende Jahre von heute ab für den Umfang des hiesigen 
Fürstenkhums mit der Wirkung ertheilt, dah ohne seine Zustimmung Niemand befugt 
sein soll, den verbesserten Mechanismus berzustellen. 
Dieses Privilegium ist jedoch alsdann als erloschen zu betrachten, wenn die An- 
wendung der fraglichen Erfindung in dem hiesigen Fürstenthume nicht binnen Jahres- 
frist nachgewiesen werden kann. 
Auch wird die Neuheit der Erfindung im Sinne der nach der Bekanntmachung 
des vormaligen Fürstlichen Geheimeraths-Collegiums vom 12. April 1843 bei Er- 
theilung von Erfindungspatenten in den deutschen Zollvereinsstaaten zu beobachtenden 
Grundsätze ausdrücklich vorausgesetzt. 
Das unterzeichnete Fürstliche Ministerium macht solches zur allgemeinen Nach- 
achtung hiermit öffentlich bekannt. 
Rudolstadt, den 17. September 1870. 
Fürstlich Schwarzb. Ministerium. 
v. Bertrab. 
Fürstl. Schw. Rudolst. Gesezsamml. XX1l. 18 
Ausgegeben in Rudolstadt den 2. November 1870.
	        
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