Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zweiunddreißigster Jahrgang. 1871. (32)

1871. 15 
  
  
  
  
  
  
  
tn 
Bauord. Leipziger en nach 
nung. sgub goll Meter Ernk. 
30 1— — 250eringste Stärke der Mauern, an denen sich Feue- 
rungen befinden. 
2— — 50 Geringste Entfernungen von nicht als Brandmauer 
construirten Wänden von Oefen oder Küchen- 
feuerungen. 
6]— 12 eringste Stärke der Brandmauern neben Stubenöfen. 
31 6 15 Heunall. Entfernung der Heizöffnungen vom Fuß- 
110-– gunnt ur köihtutt des Fußbodens um einen eiser- 
nen Ofenkasten. 
2 —! 50 Geringste Enlsernung der hölzernen Zimmerdecke von 
Oefen. 
— 4—10 eringste Weite der Zwischenräume der Metallgitter 
um Oefen in Holzarbeiterlokalen. 
!1—— 30 Geringste Enfernung der eisernen Gitter um Oefen 
« in Holzarbeiterlokalen. 
100 — 50— (Geringste Entsernung derjenigen Windmühlen 2c. von 
o r anderen Gebäuden, bei der die Brandmauern 
Z durch Blechbekleidung ersetzt werden können. 
322 — 50 Geringste Entfernung der hölzernen Treppen von 
½# Vorzelegen und Caminen und der hölzernen mit 
Biech beschlag gelegeth Heizoff 9 
33 — 3 –½% 71 Geringste Entfernung der Backösen von den Um- 
schliehungsmauern. 
3o— 8 — Geringste Entfernung der Backöfen im Freien von 
' feuersicher gedeckten Gebäuden. 
100—80)—. Geringste Entfernung von nicht feuersicher gedeckten 
I Gebdbäuden. 
 
	        
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