Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1872. (33)

1872. 97 
X. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 10. Februar 1872, die Abänderung und Ausdehnung des 
Bahnpolizei-Reglements für die Eisenbahnen im Norddeutschen 
Bunde vom 3. Juni 1870 betreffend. 
Nachdem der Bundesrath des Deutschen Reiches beschlossen hat, das im 
Bundesgesetzblatt le 1870 Seite 461 ff. publicirte Bahnpolizei-Reglement für die 
Eisenbahnen im Norddeutschen Bunde vom 3. Juni 1870 in verschiedenen Punkten 
abzuändern und dasselbe mit diesen Aenderungen auf die Eisenbahnen in Würktem- 
berg, Baden, Südhessen und Elsaß-Lothringen unter der nunmehrigen Bezeich- 
nung als 
„Bahn-Polizei-Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands“ 
auczudehnen, so wird Hie diesfallsige Bekanntmachung des Herrun Reichskanzlers 
vom 29. December 1871 (Reichsgesetzblatt d 1872 S. 34) in Gemähheit der 
Schlußbestimmung des gedachten Reglements und unter Hinweis auf Unsere Bekannt- 
machung vom 13. Juli 1870 (Ges.-Samml. S. 61) andurch noch besonders zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Rudolstadt, den 10. Februar 1872. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerium. 
v. Bertrab.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.