Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1872. (33)

10% 1872. 
. 20. 
Damit keine Verwechselung der Grindsũc stallfinde, hat das Kalasteramt, bevor 
eine Erklärung über die staltgesundenen Veränderungen in das Protocoll eingetragen 
wird, die betreffenden Grundstücke in der Karte, dem Flurbuch und in der Mutterrolle 
auszuschlagen und darnach die Identität derselben festzustellen. 
g. 21. 
Bei der Anmeldung der eingelretenen Veränderungen zu rotocol werden durch 
die Unterschrift in der dafür bestimmten Spalte der Formulare N , 28) die in 
ehtere aufgenommenen Veränderungen und Anträge als richtig anerkann % 
Jede derartige Unterschrift erfolgt in der Regel gegenüber un weränderben Grund- 
siücken. 
n Stelle der Namensunterschrift ist 
a) beie l aUebernahne schriftlich —niien Veränderungen auf die schriftliche 
Anmeldung, 
b) bei sinen Fortschreibung auf Grund der Vorschristen in den Ss. 9, 
38 auf die Ladung beziehungsweise die Zufertigung des Auszugs % den 
Protocollen und den dazu gehörigen Behändigungsschein 
zu verweisen. 
8. 22. 
Sind zum Erweise der stattgefundenen Veränderungen in den Eigenthumsverhält- 
nissen der Grundstücke Urkunden der im §. 13 zu a gedachten Art vorgelegt, so ist 
über den daraus für den vorliegenden Fall sich ergebenden Beweis eine kurze Notiz 
in Spalte 19 des Fortschreibungsprotocolls A (§. 19 zu a) beziehungsweise in Spalte 
20 der Vermessungsanmeldenachweisung (F. 28) aufzunehmen. 
Die Urkunden selbst sind gegen Empfangsbescheinigung zurückzugeben. Der Let- 
teren bedarf es nicht, wenn die Urkunden bei mündlicher Anmeldung des Eigenthums- 
wechsels vor dem Katasteramte vorgelegt und sofort wieder zurückgegeben werden. 
8. 23. 
Sind die zur Fortschreibung nlangenen einzelnen Parzellen oder ganzen Arlikel 
(5. 26) von einem bereits in der Mutterrolle des betreffenden Gemeinde= oder selbst- 
ständigen Gutsbezirks vorkommenden Eigenthümer envorben, und sollen die erworbenen 
Grundstücke mit den biöher bereits besessenen GErundssüch auf ein und denselben Artikel 
Kelcrieten werden, so wird dem in Spalte und 18 des Forkschreibungsprotocolls 
19 zu 0) beziehungsweise in Spalte 1 der Ban e sungean. denchneisung 
(§. 28), in Spalte 15 des Fortschreibungsprotocolls B (F. 19 zu b), oder in Spalle 
21 des Fortschreibungsprotocolls C (S. 19 zuc einzutragenden Namen u. s. w. des
	        
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