Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1872. (33)

1872. 234 
15 durchstrichen und in Spalte 10 und 11 über der bisherigen Bezeichnung 
die neue Culturart und Classe, sowie in Spalte 13 beziehungsweise 15 der 
neue Reinertrag einget 
1) Ist eine Parzelle ohne inderung ihrer Form in die Classe der Hofstellen 
üergstreten, 4% werden die Eintragungen in den Spalten 10. 11, 13 bezie- 
hungsweise 15 durchstrichen und in Spalte 10 die veränderte Bestimmung über 
der gestichenen Culturart, in Spalte 13 beziehungsweise 15 der neue Rein- 
ertrag über dem gestrichenen Reinertrage eingetragen. 
S. 59. 
a) Hat eine Parzelle durch Khein, Erenzrgulmm oder aus sonstigen Anlässen 
sich in ihrer 14 verändert und eine oder mehrere neue Nummern schaltnn, 
so wird sie im Flurbuche in run Speten 3 bis 13 beziebungsweise 14. 
16, 17 gänzlich aestrichen, . in Spalte 1 das Jahr, für welches die Mi 
schreibung erfolgt ist, vern 
Demnächst werden die uns nadenen Parzellen nach Maßgabe 1 sch aus 
den Spalten 13 bis 23 des Fortschreibungsprotocolls B (I. 19 zu 0) er- 
gebenden Bestandes in unmittelbarer Folge auf die Eintragungen ves 4%24C% 
senden Kartenblatts in der durch die Zähler der harhe eme (§. 17 
der Anweisung lI) gegebenen Reihenfolge im Flurbuch nach 
Den diesfälligen Nachträgen wird als Ueberschrift in Buch das Jahr, 
für welches die Prrischaun erfolgt ist, beig gesant. 
) Berichtigungen der Nachträge (b), welche demnächst im Wege der weiteren Fort- 
schreibung nothwendig werden, sind lediglich nach den für die Berichtigung des 
Flurbuchs selbst ertheilten Vorschriften (SF. 58) auszuführen. 
S 
8. 60. 
Das Artikelverzeichniß ist dergestalt fortzuschreiben, daß dasselbe zu jeder Zeit 
sämmtliche Mutterrollenartikel in deren Nummerfolge nebst dem Namen, Vor- 
namen und der sonstigen Bezeichnung, sowie dem Wohnort der Eigenthümer, in genauer 
Uebereinstimmung mit der durch die Forischreibung berichtigten Mutterrolle vollständig 
nachwei 
Dabei ist insbesondere Nachstehendes zu beachten: 
a) Erleiden einzelne oder sämmtliche Eintragungen in Spalte 3 und 4 eine Ver- 
änderung, so sind die bezüglichen, von lebterer berührten Eintragungen zu 
Föschn. * der neue Bestand darunter, bei kleineren Aenderungen darüber zu 
chreib 
b) peo0mm ein Artikel ganz zum Ausfall, so sind die betreffenden Eintragungen 
in Spalte 1 bis 4 sämmtlich zu löschen. 
1. S#ichn 
W ule
	        
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