Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1872. (33)

1 872. 67° 
Muster u. (zu F. 11.) 
â—— 
Grundsteuer-Verwaltung. 
Steuerbezirk 
Gemeindebezirk » Steuerjahr. 
Vorladungsliste 
Beiwohnung der Vermessung behufs E der Grundstenerbũcher und Karten. 
Unter Vezuanahme auf den §. 11 der Anweisung für das Verfahren bei den Vermessungen behufs der Fort- 
schreibung vor werden die nach- und unistehend verzeichnelen Grundeigenlhũmer hierdurch vor- 
geladen, in don anstehenden Termine sich persönlich oder durch 
Vevollmächtigte enußuden, um ihre dn anzuzeigen, l neu entstehenden Grenzen anzuerkennen, und 
die elwa erforderlichen Grenzmale, welche die Vetheiliglen in Bereitschaft haben mäseen, zu setzen. Im Fall der 
Nichtbefolgung treien die im §. 13 des cik. Gesetzes erwähnten Nachtheile ein, es sallen aber auch, wenn im Falle 
des Nichterscheinens des einen oder andern Theils der Vetheiligten oder der uangeliden Einigung über die Aner- 
kennung der Grenzen und Sehung der Grenzmale die Ausführung der Vermessung unmöglich wird, die dafür zu 
liquidirenden Kosten dem Ausbleibenden beziehungsweise denjenigen Betheiligten zur Last, durch welche die Ausfüh= 
rung verhindert wird. « 
  
  
  
  
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* arrnn Der vorzuladenden Grundeigenthümer Der Vorladung 
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vöob- 1 " SEo“ Name, Vorname und Wohnort 2 brrch Feofi, 
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5 "7 1 7*v5 sonslige Bezeichnung. 5 Venshegen 
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2 3 4 6. 7. 6. 9. 10. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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